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Hanau, 06. Juli 2017
„Keine vertragliche Verpflichtung wurde erfüllt“
OB Kaminsky sieht gerichtlicher Auseinandersetzung gelassen entgegen

 

„Ein Streit vor Gericht war nie unser Ziel, aber wir sehen der juristischen Auseinandersetzung mit der Dolphin Capital 214 Projekt GmbH & Co KG gelassen entgegen“, kommentiert Oberbürgermeister Claus Kaminsky das Vorhaben des Unternehmens, gerichtlich gegen den städtischen Erwerb der Liegenschaften zwischen Annastraße und Kinzigheimer Weg vorzugehen. Die Stadt Hanau hatte in einer Sondersitzung des Parlamentes beschlossen, von ihrem gemeindlichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, nachdem bekannt geworden war, dass die derzeitige Eigentümerin das Gelände für 9,9 Millionen Euro verkaufen will.

Ein aktuelles Wertgutachten des unabhängigen Gutachterausschusses hatte im Vorfeld der Parlamentsentscheidung einen Verkehrswert von vier Millionen Euro für die Gesamtanlage ermittelt. Zu diesem Preis will man das Gelände jetzt übernehmen. Hintergrund dieses Schritts ist die Tatsache, dass die Dolphin Capital 214 in den vergangenen zwei Jahren seit Kauf ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Gebäude sind nach wie vor in einem schlechten baulichen Zustand und drohen zunehmend zu verfallen. Darüber hinaus wurde bisher auch der erforderliche Sozialplan zur Wahrung der Interessen der dort noch wohnenden Mieter trotz Mahnungen und Fristsetzungen der Stadt nicht vorgelegt. „Dolphin hat seit Übernahme des Geländes keinerlei Sanierungswillen gezeigt“, fasst Hanaus Oberbürgermeister zusammen und ergänzt, dass man kaum von einem überzeugenden Sanierungskonzept sprechen könne, dass man auf dem Gelände verwirklichen wolle, wie Dolphin es tue, wenn bisher weder ein entsprechender Bauantrag gestellt noch ein einziges Gespräch mit der städtischen Fachbehörde geführt worden sei. Auch der neue Erwerber habe sich bisher nicht um die erforderlichen Zustimmungen bemüht. Immerhin steht die um 1930 entstandene Wohnlage in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz, jede bauliche Veränderung erfordert eine entsprechende Genehmigung.

Mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes ist die städtische Gesellschaft in der Lage, die dringend erforderliche Sanierung nun endlich selbst auszuführen. „Auf diese Weise entsteht für eine große Anzahl Wohnungssuchender in Hanau neuer bezahlbarer Wohnraum“, beschreibt OB Kaminsky die klare Vorgabe, dass hier keine Eigentumswohnungen geplant werden, sondern zeitgemäße Wohnungen mit Mieten im unteren Preissegment. Zum Schutz der noch dort wohnenden Mieter habe die Stadt Hanau als ersten Schritt zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten bereits die Aufstellung eines Sozialplans in Auftrag gegeben.

Dass die jüngsten Verlautbarungen der Dolphin Capital nach seinen Worten darüber hinaus von bemerkenswerter Unkenntnis der Sachverhalte zeugen, bestätigt den Eindruck, dass man die vereinbarten Sanierungsziele gar nicht umsetzen wollte. So sei die Behauptung, man habe zehn Jahre Zeit für die vertraglich vereinbarten Sanierungsarbeiten, schlicht falsch. Richtig sei dagegen, erläutert Kaminsky, dass in der Sanierungssatzung und dem daraus resultierenden Sanierungsvertrag von 2014 eine zehnjährige Frist festgeschrieben worden sei, die 2024 auslaufen werde. Um die fraglichen 164 Wohnungen in den 13 Blocks zu sanieren, verbleiben nach seinen Worten deshalb nur mehr sieben Jahre. „Diese zeitliche Vorgabe gilt für jeden Erwerber des Areals und damit also auch für die städtische Bauprojekt Hanau Baubetreuungs- und Projektentwicklungsgesellschaft (Baupro), über die die Stadt ihr Vorkaufsrecht an dem Gelände geltend macht.

Doch obwohl von der gesetzten Frist inzwischen drei Jahre verstrichen seien, so der Hanauer OB, sei Dolphin untätig geblieben, was dazu geführt habe, dass das Gelände zunehmend verwahrlost sei. „Nicht einmal der vertraglich vereinbarten Berichtspflicht zum Stand der Sanierung sind sie nachgekommen.“

Schließlich sei unübersehbar, dass der Bereich inzwischen erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände aufweise. Diese sollten durch die geforderten Sanierungsmaßnahmen behoben werden. „Dieses Ziel ist unmissverständlich sowohl in der Sanierungssatzung als auch in der Sanierungsvereinbarung, die 2014 mit dem damaligen Eigentümer getroffen wurde, festgehalten.“ Die städtische Baupro werde jetzt dafür Sorge tragen, dass die bauliche Struktur nach sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entwickelt, die Wirtschaftsstruktur verbessert, die Siedlungsstruktur an die Erfordernisse des Umweltschutzes und den Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen angepasst werden. Außerdem wird die Gestaltung des Ortsbildes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erhalten und erneuert. „Unsere Entscheidung, das Vorkaufsrecht geltend zu machen und die Sanierung jetzt voranzutreiben, dient dem Wohl der Allgemeinheit.“



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929


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