Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 24. August 2017

Verkauf von Fundsachen

Gebote ab sofort möglich

Das städtische Fundbüro veräußert in einem freihändigen Verkauf 25 Fundfahrräder und ein Notstromaggregat. Die Veräußerung erfolgt an denjenigen, der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fundstück abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält derjenige den Zuschlag, dessen Gebot zuerst abgegeben wurde.

 

Der Bieter mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme der Fundsache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen ein Gebot abgegeben wurde.

 

Gebote können bis zum 8. September 2017 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das Ordnungsamt, Neue Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg geschickt oder dort persönlich abgegeben werden. Die Besichtigung der Fundstücke ist dort am 29. August und am 5. September jeweils in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr in der 2. Etage möglich.

Das Mindestgebot beträgt 1 Euro, sofern nicht zum jeweiligen Fundstück ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde. Die Fundsachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und zu sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.

 

Fotos der Fundstücke und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros unter www.magdeburg.de und im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Verfügung.

 

Fragen können telefonisch unter den Rufnummern 03 91/5 40 20 64 und 5 40 20 65 oder per Mail an gewerbeabteilung@magdeburg.de gestellt werden.




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