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Iserlohn.
Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn hat aktuell mehrere Ermittlungsverfahren wegen gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit abgeschlossen:
Bereits im vergangenen Jahr wurde gegen eine Frankfurter Firma, die als Subunternehmerin für mehrere Firmen im Malerbereich aufgetreten war, ein Bußgeldbescheid über 20 000 Euro erlassen. Nach weiteren Ermittlungen wurde jetzt eine Geldbuße über 25 000 Euro gegen eine ihrer Auftraggeberfirmen aus dem Großraum Frankfurt verhängt.
Gegen einen weiteren Maler- und Lackiererbetrieb, der weder ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hatte, noch bei der Handwerkskammer eingetragen war, wurde ein Bußgeldbescheid über 10 000 Euro erlassen. Der Betrieb war als Subunternehmer für einen großen Malerbetrieb aus Hessen tätig. Eine weitere Geldbuße über 7 500 Euro wurde gegen eine Stuckateurfirma verhängt. Auch diese war illegal für den hessischen Malerbetrieb als Nachunternehmerin tätig. Gegen den Auftraggeber wurde bereits Ende 2016 eine Geldbuße in Höhe von 35 000 Euro verhängt.
In allen Fällen wurde zunächst mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen des Amtsgerichts Iserlohn umfassendes Beweismittel sichergestellt und ausgewertet. Alle ergangenen Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig, sodass die verhängten Bußgelder an die Stadtkasse fließen können.
Die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren machen deutlich, dass Schwarzarbeit durchaus nicht als Kavaliersdelikt eingestuft wird. Schwarzarbeit beeinträchtigt unter anderem massiv den Wettbewerb und führt zum Verlust von legalen Arbeitsplätzen.
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