Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 01. November 2017

Verkauf von Fundfahrrädern

Gebote ab sofort möglich

Das städtische Fundbüro veräußert in einem freihändigen Verkauf 26 Fundfahrräder. Die Veräußerung erfolgt an denjenigen, der bis zum Ablauf der Gebotsfrist das höchste Gebot für das jeweilige Fundfahrrad abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält derjenige den Zuschlag, dessen Gebot zuerst abgegeben wurde.

 

Gebote können bis zum 17. November 2017 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg abgegeben werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Die Besichtigung der Fahrräder ist im Neuen Rathaus am 7. und 14. November jeweils in der Zeit von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der 2. Etage möglich.

 

Das Mindestgebot beträgt 1 Euro, sofern nicht zum jeweiligen Fahrrad ein anderes Mindestgebot festgesetzt wurde. Der Bieter mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme des Fundfahrrades verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundfahrräder ein Gebot abgegeben wird.

 

Die 26 Fahrräder werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und sonstigen Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.

 

Fotos und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Fundbüros unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/BürgerService und im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Verfügung.

 

Fragen können an die Mitarbeiter des Fundbüros telefonisch unter der Rufnummer 0391/5 40 20 64 bzw. -65 oder per E-Mail an stadtordnungsdienst@magdeburg.de gestellt werden.




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