Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen, der seit 1993 jährlich begangen wird. Zu diesem Anlass äußert sich der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg, Hans-Peter Pischner, zur Situation der Menschen mit Behinderungen und ihrer Teilhabemöglichkeiten. Der Gedenktag ist Anlass nachzufragen, ob und wie weit die seit 2009 auch in Deutschland geltende UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich umgesetzt wurde. Hier Hans-Peter Pischners Statement im Wortlaut:
Wie leben Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt leben über 230.000 Menschen mit einer Behinderung, davon sind rund 193.700 als Schwerbehinderte (nach Sozialgesetzbuch IX) anerkannt. Das sind 8,6 % der Bevölkerung, ein im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt von ca. 9,5 % überraschend geringer Wert. Dies dürfte mit der restriktiven Anerkennungspraxis durch die zuständigen Landesbehörden zusammenhängen, zumal das Land bundesweit den höchsten Altersdurchschnitt und eine der höchsten Quoten an Pflegebedürftigen hat.
Wer anerkannt ist, muss mit einer ausgedünnten ÖPNV-Infrastruktur und eingeschränkter gesundheitlicher Versorgung leben, vor allem auf dem Land. Das Risiko für Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall ist in Sachsen-Anhalt am höchsten. Ansprüche auf einen speziellen Behindertentransportdienst oder andere Leistungen hat man hierzulande nicht. Das Blindengeld ist so weit gekürzt worden, dass es den Bedarf der Betroffenen kaum noch deckt.
Die Arbeitsmarktchancen für Schwerbehinderte sind in Sachsen-Anhalt besonders schlecht, wie die Bundesagentur für Arbeit immer wieder feststellt. Betroffene profitieren von der derzeitigen Entspannung auf dem Arbeitsmarkt deutlich weniger als Nicht-Behinderte. Der Anteil der Menschen in Sondereinrichtungen wie Werkstätten, Heimen und Förderschulen liegt höher als anderswo. Dabei wird es immer schwieriger, dafür geeignetes Fachpersonal zu finden.
Von den im Koalitionsvertrag der Landesregierung versprochenen Verbesserungen ist bisher nichts zu bemerken.
Wie entwickelt sich die Barrierefreiheit?
Wer in Magdeburg auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen ist, hat es nicht ganz leicht, obwohl derzeit viele Wohnungen neu gebaut oder saniert werden. Da das Land barrierefreies Bauen weder besonders fordert noch fördert, haben es vor allem Rollstuhlbenutzer schwer, eine für sie geeignete Wohnung zu finden, die sie auch bezahlen können.
Das Land hat im Juli immerhin eine „Aufzugsrichtlinie“ verabschiedet, mit der „barrierereduzierende“ Maßnahmen finanziert werden sollen, was vor allem großen Wohnungsunternehmen nützen dürfte, weniger den betroffenen Menschen im Einzelfall. Von Förderprogrammen wie den „Lieblingsplätzen“ in Sachsen kann man hier nur träumen.
In Magdeburg sind die Verkehrsbetriebe (MVB) bemüht, die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, was in Zeiten intensiver Bautätigkeit und damit verbundener Einschränkungen aber nur begrenzt wirken kann. So wurden an vielen Haltestellen neue Informationssysteme eingeführt, von denen sich beispielsweise Blinde die nächsten Verbindungen ansagen lassen können. Besser wären Außenlautsprecher an den Fahrzeugen, die Linie und Fahrtziel ansagen, auch bei den Buslinien.
Wichtige städtische Bereiche sind allerdings für Menschen mit Behinderungen nur schwer ohne Hilfe zu begehen oder zu befahren, wie der Universitätsplatz, der Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof und der im Umbau befindliche Hauptbahnhof selbst. Das einzige, neu errichtete Behinderten-WC im Hauptbahnhof war zunächst nicht nutzbar, bis die Betreiberfirma es dieser Tage endlich hergerichtet hat. Nicht hinnehmbar ist allerdings, dass Rollstuhlnutzer sich in diesem WC auf purem Edelstahl niederlassen müssen, weil die Firma eine Brille oder wärmeisolierende Oberfläche nicht für nötig und sinnvoll hält.
Dafür wurde die Barrierefreiheit des Domplatzes nach der Neugestaltung des Innenrondells und der Fahr- und Gehbahnen auf der Westseite spürbar verbessert, wie Rollstuhlfahrer bestätigen können.
Wie inklusiv sind unsere Schulen?
Ein Drittel der über 1.500 Schüler mit Förderbedarf in Magdeburg besuchen den gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen, zwei Drittel werden an den neun Förderschulen unterrichtet. Da die meisten Magdeburger Schulen inzwischen barrierefrei saniert wurden, scheitert ein gemeinsamer Unterricht an baulichen Barrieren zumeist nicht, eher an fehlenden pädagogischen Mitarbeitern und zu geringen Zeitkontingenten der Sonderpädagogen. Auch der hohe Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an einzelnen Schulen erschwert den inklusiven Unterricht. Die Schülerzahlen an den Förderschulen für Lernbehinderte und sprachliche Entwicklung sind deutlich zurückgegangen, während die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistiger Behinderung zunehmen. Die Stadtverwaltung sieht hier sogar Bedarf für eine weitere Förderschule.
In den integrativen Kindertagesstätten werden derzeit ca. 250 Kinder mit Behinderungen betreut, außerdem erhalten jährlich rund 500 Kinder eine spezielle Frühförderung. Hier ist Magdeburg gut aufgestellt. Förderschüler, die eine zusätzliche Hortbetreuung benötigen, erhalten diese in der Landeshauptstadt an den vorhandenen Horten oder als spezielles Angebot des Trägers Kinderförderwerk gGmbH. Auf dem „flachen Land“ gibt es dagegen erhebliche Defizite in der Hortbetreuung.
Wie ist die soziale Lage von Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien?
Es gibt jeweils mehr als 1.000 Bedarfsgemeinschaften mit behinderten Angehörigen im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) und dem SGB XII (Erwerbsminderung). Deren Lebenssituation ist naturgemäß eingeschränkt, zumal der selbst zu tragende behinderungsbedingte Mehraufwand meist hoch ist. Fast 1.100 Menschen arbeiten in Magdeburg in speziellen Behindertenwerkstätten und erhalten dabei Grundsicherung und ein vergleichsweise geringes Entgelt.
Von der Neuregelung der Pflegeversicherung ab 2017 haben vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz profitiert, die jetzt einen Anspruch auf einen Pflegegrad haben, allerdings bei langen Wartezeiten für die Begutachtung. Für niedrigschwellige Betreuungs- oder Hauswirtschaftsangebote mangelt es aber noch an Anbietern.
Ob die nächste Phase der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ab 2018 für die Betroffenen Verbesserungen bringen wird, bleibt abzuwarten. Es wird komplizierte Hilfeplanverfahren geben und für manche Behinderte ein „Budget für Arbeit“, das den Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll.
Fazit
Die Gesamtsituation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt ist aus der Perspektive des Behindertenbeauftragten eher kritisch zu sehen. Es gibt erhebliche Einschränkungen der Teilhabechancen und nach wie vor materielle und ideelle Barrieren. Diese finden sich weniger im baulichen Bereich oder im Personenverkehr als vielmehr auf dem Arbeitsmarkt und in der sozialen Lage der Betroffenen. Die Defizite in der sozialen und medizinischen Infrastruktur geben Anlass zu Sorge, weniger in den größeren Städten als in ländlichen Gebieten. Wichtig ist es zudem, so der Behindertenbeauftragte, die Menschen mit Behinderungen bei sie betreffenden Entscheidungen auf Landesebene und in den Kommunen besser zu beteiligen.
Hintergrund
Zum Jahresende 2015 lebten in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, darunter 7,6 Millionen Schwerbehinderte. Schwerbehindert sind damit 9,3 % der Bevölkerung. Die Tendenz ist steigend. In Sachsen-Anhalt waren 2016 fast 194.000 anerkannte Schwerbehinderte registriert. Das sind 8,6 % der Bevölkerung, also deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt. In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2016 rund 18.300 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,6 %). Schließt man die Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 mit ein, sind etwa 25.000 Menschen betroffen (11 %).
Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.000 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), grob geschätzt sind mindestens 2.000 von ihnen auf einen Rollstuhl angewiesen. 274 sind blind, 196 gehörlos und ca. 4.700 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten ca. 2.200 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden. 61 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,4 % jünger als 18 Jahre sind. 52 % der Behinderten sind weiblich.
An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 1.050 Betroffene beschäftigt. Rund 880 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Rund 8.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, Über 3.000 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im September 2017 in Magdeburg 371 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet (Vorjahrsmonat: 418), davon rund zwei Drittel im Bereich des SGB II (Jobcenter). Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen nur 3,6 % Schwerbehinderte, im Bundesdurchschnitt sind es 4,7 %.
Ansprechparter:
Hans-Peter Pischner, Behindertenbeauftragter
Tel.: 0391/ 540 2342
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