Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 04. Dezember 2017

Sonntagsöffnungen 2018 bei der Stadtverwaltung anzeigen

Anzeigefrist bis zum 19. Januar

Auch im kommenden Jahr sind in der Landeshauptstadt vier verkaufsoffene Sonntage pro Stadtgebiet aus besonderem Anlass möglich. Diese müssen allerdings rechtzeitig bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Die Anzeige ist notwendig, um diese Sonntage verbindlich einordnen und zahlenmäßige Überschreitungen vermeiden zu können. Alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter werden daher gebeten, die für das kommende Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage bis zum 19. Januar 2018 anzumelden.

 

Aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. November 2006 kann die Landeshauptstadt Magdeburg vier verkaufsoffene Sonntage genehmigen. Jedoch dürfen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage gewählt werden. Zudem müssen bei der Anzeige der besondere Anlass begründet und die geplanten Aktionen erläutert werden.

 

Für Rückfragen steht Anja Kaiser, zuständige Mitarbeiterin im Fachdienst Ordnungs- und Gewerbegelegenheiten im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4, unter der Rufnummer 0391/ 540 2048 zur Verfügung.




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