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Pressemitteilung vom 21.12.2017
Platzhalter Rathaus I
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/217-1251
Fax: 02371/217-2992
Mail:pressestelle@iserlohn.de Internet:www.iserlohn.de
Anmeldung zu den weiterführenden Schulen der Stadt Iserlohn für das Schuljahr 2018 / 2019
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Iserlohn.

Die Anmeldungen für die Klassen 5 der Hauptschulen Martin Luther und Letmathe, der Realschulen am Hemberg und Letmathe, der Gymnasien An der Stenner, Letmathe und des Märkischen Gymnasiums sowie zu den Gesamtschulen Nußberg und Seilersee für das Schuljahr 2018 / 2019 werden in den Schulsekretariaten zu folgenden Zeiten entgegen genommen:

  • am Montag, 19. Februar, von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr
  • sowie von Dienstag, 20. Februar, bis Freitag, 23. Februar, jeweils von 8 bis 12 Uhr.

(Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es kein vorgezogenes Anmeldeverfahren gibt, sondern ein zeitgleiches Verfahren für alle genannten Schulen.)
Grundsätzlich können die Schulen im Rahmen der Aufnahmekapazitäten frei gewählt werden. Die Wahlmöglichkeit besteht aber nur zu Beginn der Sekundarstufe I. Sollte ausnahmsweise eine Schule Schüler abweisen müssen, weil die Aufnahmekapazität erschöpft ist, haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind an einer anderen weiterführenden Schule anzumelden (unverzüglich, spätestens bis zum 5. März). Alle Anmeldungen, auch die, die nach den Abweisungen später erfolgen, werden gleichberechtigt behandelt.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die jeweilige Schulleitung. Dabei werden bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Schulweg berücksichtigt.

Bei den Anmeldungen können sich Eltern bei Bedarf auch durch die Schulleitungen beraten lassen. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch,
  • Nachweis der Alleinsorge eines Elternteils (falls allein sorgeberechtigt),
  • Halbjahreszeugnis der Klasse 4 (Original) mit begründeter Empfehlung zur Wahl der Schulform und
  • Anmeldeschein zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule.

Die Anmeldungen für die Einführungsphase (Sek. II) der Gymnasien und der Gesamtschule Nußberg werden ebenfalls im gleichen Zeitraum in den Schulsekretariaten entgegen genommen. Bei dieser Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, der Nachweis der Alleinsorge (falls allein sorgeberechtigt) und die letzten drei Zeugnisse im Original vorzulegen.

Fragen zur Anmeldung können bei jeder weiterführenden Schule und beim Bereich  Schulverwaltung der Stadt Iserlohn im Rathaus am Schillerplatz (6. Etage, Zimmer 603), Telefon 02371 / 217‑1853 und -1850, geklärt werden.



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