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Pressemitteilung vom 19.01.2018
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Befragung zu Eisenbahnlärm bis 7. März
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Iserlohn.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Nach der im vergangenen Sommer stattgefundenen ersten Beteiligungsphase zum Teil A des Lärmaktionsplanes haben interessierte Bürgerinnen und Bürger nun vom 24. Januar bis zum 7. März erneut die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen und eine Rückmeldung zum Verfahren selbst und zum Teil B des Lärmaktionsplanes zu geben.
Das Eisenbahn-Bundesamt bietet dazu wieder eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet unter www.laermaktionsplanung-schiene.de an. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden: Der vom Eisenbahn-Bundesamt vorbereitete Fragebogen kann dafür ab dem 24. Januar über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Hintergrund
Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt alle fünf Jahre unter Beteiligung der Öffentlichkeit einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Jahr.

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der genannten Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes sowie auf der Internetseite Stadt Iserlohn zum Thema: www.laermaktionsplan-iserlohn.de.

 



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