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Unna, den 07. März 2018

Schöffinnen und Schöffen gesucht!
Bewerbungen für Vorschlagsliste bis 31. März möglich

Kreisstadt Unna.

Die Resonanz auf den Aufruf der Kreisstadt Unna, sich als Schöffin und Schöffe  für allgemeine Strafsachen zu bewerben,  ist bisher eher verhalten. Bisher haben sich 33 Interessenten bei dem Rechtsamt der Kreisstadt Unna gemeldet; benötigt werden 76 Personen für die an das Amtsgericht Unna zu übermittelnde Vorschlagsliste. Interessierte für das Ehrenamt des Schöffen in allgemeinen Strafsachen können sich noch bis zum 31.03.2018 bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Weitere Voraussetzung ist es in Unna zu wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Vorbestrafte Personen und solche, gegen die Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt darüber hinaus Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Deshalb ist auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit für die Ausübung des Schöffenamtes erforderlich. Aufgrund einer Rechtsänderung können Schöffinnen und Schöffen, die das Amt bereits in der zweiten Wahlperiode ausüben, auch für die folgende Wahlperiode berücksichtigt werden.

Interessenten für das Ehrenamt des Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bitte bis zum 31.03.2018 bei der Kreisstadt Unna, Bereich Rechtswesen, Postfach 2113, 59411 Unna, (Tel.: 02303/103-303). Die Bewerbung kann formlos oder mit Bewerbungsformular erfolgen. Das Formular für die Bewerbung zum Schöffenamt finden Sie auf den Internetseiten der Kreisstadt Unna unter www.unna.de, Unna von A – Z, Stichwort „Schoeffe“,  oder unter www. schoeffenwahl.de.  Für weitere Fragen und Informationen  zum Thema „Schöffenamtswahl“ steht Ihnen das Rechtsamt  - Frau Koppe/Frau Päßler – unter der Rufnummer 02303/103-303  zur Verfügung.



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