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Stadt Hanau

 

09. Mai 2018

Baugebiet Mittelbuchen-Nordwest: Keine Planänderung für bevorstehenden Satzungsbeschluss

Der entscheidende Schritt für den Bau von 122 Wohneinheiten im geplanten Neubaugebiet „Mittelbuchen Nordwest – Vor dem Lützelberg“ steht bevor: Die Stadtverordneten entscheiden am 22. Mai über den Bebauungsplanentwurf. Zuvor findet am 16. Mai um 18 Uhr noch eine Bürgerversammlung in der Mehrzweckhalle Mittelbuchen statt, ehe an diesem Tag von 20 Uhr an der Ortsbeirat über den Satzungsbeschluss berät.

Der Magistrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen die Bien Ries AG als Vorhabenträger Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser bauen zu lassen. Die Prüfung der in der Beteiligung von Bürgerschaft, Naturschutzverbänden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen 281 Stellungnahmen auf fast 1000 Seiten hat nach Einschätzung der Verwaltung keine Sachverhalte und Konflikte erkennen lassen, die nicht sach- und fachgerecht abwägbar und bewältigbar wären. Die abschließende Entscheidung hierüber obliegt der Stadtverordnetenversammlung.

Das gilt auch für den Schutz der vom Aussterben bedrohten Feldhamster und Feldlerchen im Baugebiet, für sie werden dauerhaft städtische Ausgleichsflächen im Norden Mittelbuchens vorgehalten, die erforderlichenfalls noch ausgeweitet werden könnten.

Somit sichert das Neubaugebiet nachhaltig die Lebensraumbedingungen insbesondere für den Feldhamster. Die Mittel zum Erhalt der geschützten Arten sind im Rahmen der Offenlage der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt und mit diesem abgestimmt worden.

Die Planunterlagen waren vom 18. Dezember 2017 bis 5. Februar 2018 öffentlich ausgelegt, anschließend wertete das Stadtplanungsamt 281 Stellungnahmen aus. Dominierende Themen dabei waren neben dem Hamsterschutz die Verkehrsanbindung des Neubaugebiets, Baustil und Dichte der Bebauung sowie die Infrastruktur Mittelbuchens.

Oberbürgermeister Claus Kaminsky hebt hervor, dass bei diesem Verfahren „die Bürgerbeteiligung so intensiv wie selten“ gewesen sei. Er sei überzeugt, dass selbst äußerst strittige Fragen „mit maximaler Fachlichkeit“ behandelt und alle Argumente für eine Gesamtwürdigung zusammengetragen worden seien. Er weist nochmals darauf hin, dass alle Kommunen im Rhein-Main-Ballungsraum nötigen neuen Wohnraum schaffen müssten; dazu zähle in Hanau auch Mittelbuchen-Nordwest.

Der Durchführungsvertrag der Stadt mit der Bien-Ries AG regelt neben dem Artenschutz die Umsetzung des Bauvorhabens und die Erschließung des Baugebiets. Mit dem Vorhabenträger ist auch eine Abgabe von 500.000 Euro für einen nötigen neuen Kindergarten in Mittelbuchen vereinbart, ebenso ein Vorkaufsrecht zugunsten der städtischen Bauprojekt Hanau GmbH. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorhabenträger Bien Ries, einen einmaligen Betrag in Höhe von 350.000 Euro zu zahlen, damit die Stadt die Hamster-Ausgleichsflächen im Sinne des Artenschutzrechts bewirtschaften, bewerten und kontrollieren kann; in dieser Summe enthalten ist auch ein Ausgleich für entfallende Pachtzinsen.          

Wenn der Bebauungsplanentwurf im weiteren Verfahren von den Stadtverordneten als Satzung beschlossen wird, teilt die Stadt allen Einwendern mit, wie über ihre Stellungnahme im Rahmen der Offenlage entschieden wurde. Dies gilt nach den gesetzlichen Vorgaben aber nur für die Anregungen und Bedenken in der zweiten Beteiligungsphase, nicht für die bereits abgeschlossene Unterrichtungs- und Erörterungsphase im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des von den Stadtverordneten jetzt endgültig zu beschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans muss Bien-Ries einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für den ersten Bauabschnitt vorlegen.  

  

 

 

Pressekontakt:
Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266




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