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Pressemitteilung vom 24.05.2018
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Obere Mühle 28: Eilanträge gestellt - Richterliche Entscheidung muss abgewartet werden
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Iserlohn.

Am heutigen Tage endete die Frist für die Mieter der Immobilie Obere Mühle 28, die Nutzung als Wohnraum bzw. die gewerbliche Nutzung aufzugeben und die Räume freizuziehen. Ziel der Verwaltung war es, friedlich und in Kooperation mit den Betroffenen den Freizug der Immobilie durchzuführen. Mehrere Umzüge haben auch bereits gestern und heute stattgefunden.

Eine Verzögerung ist dadurch eingetreten, dass heute Vormittag mehrere Eilanträge beim Verwaltungsgericht Arnsberg gestellt wurden, um die Auszüge doch noch zu verhindern. Diese Eilanträge sind bis zum jetzigen Zeitpunkt (24.05, 19.30 Uhr) noch nicht richterlich entschieden.

Die Stadt Iserlohn ist der Auffassung, dass ihre Vorgehensweise und alle ergangenen Bescheide rechtlich einwandfrei sind. Allerdings müssen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes abgewartet werden.

Im Sinne der Betroffenen wird deshalb die weitere Umsetzung der Ordnungsverfügungen bis morgen ausgesetzt. Die Brandwache, die bisher die Berufsfeuerwehr gestellt hat, wurde auf einen von der Stadt Iserlohn beauftragten Sicherheitsdienst übertragen.

 



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