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29. Mai 2018
Genehmigung erstmals seit Jahren ohne Auflagen
Aufsichtsbehörde genehmigt Hanauer Doppelhaushalt 2018/2019
„Diese Haushaltsgenehmigung markiert eindrucksvoll den finanzwirtschaftlichen Neustart, der uns erfolgreich gelungen ist, denn zum ersten Mal seit Jahrzehnten hat das Regierungspräsidium unsere Etatplanung ohne Auflagen freigegeben,“ kommentiert Oberbürgermeister Claus Kaminsky erfreut den Eingang der Haushaltsgenehmigung am vergangen Montag und verweist darauf, dass die Stadt damit Planungssicherheit bis Ende 2019 habe. Zufrieden zeigt sich der OB auch darüber, wie zügig die Genehmigung erteilt worden ist. „Zwischen Beschlussfassung des Zahlenwerks und der Freigabe durch das RP sind gerade mal zwei Monate vergangen“, unterstreicht er, dass die Qualität der Vorlage offensichtlich nicht nur die politischen Gremien in der Brüder-Grimm-Stadt überzeugt hat, sondern auch die Aufsichtsbehörde. Erst im März war der Doppeletat 2018/19 mit übergroßer Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet worden.
„Die Regierungspräsidentin honoriert damit unsere konsequent sparsame Haushaltsführung der letzten Jahre, die notwendig war, um die Schutzschirmvorgaben immer einzuhalten.“ In ihren Feststellungen zum Doppeletat kündigt die Aufsichtsbehörde auch an, dass die Stadt nach Realisierung der Plandaten und Vorlage der geprüften Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 aus dem Schutzschirm entlassen werden könne.
„Neben dieser Anerkennung für das Erreichte ist die weitere Botschaft aus Darmstadt eindeutig auch eine Mahnung für die Zukunft“, findet Hanaus OB in der Regierungspräsidentin eine Unterstützerin seiner klaren Linie, die gute Entwicklung der städtischen Finanzen auf keinen Fall zum Anlass zu nehmen, um neue Ausgaben zu generieren. So ist in der Haushaltsgenehmigung die eindeutige Warnung formuliert, dass das gute Ergebnis der letzten Jahre nicht dazu verleiten dürfe, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs zu verlassen, da die Stadt nur mit einer gesicherten Finanzlage die vor ihr liegenden Aufgaben erfüllen könne. „Insbesondere eine Ausweitung der disponiblen Ausgaben würden den geschaffenen finanziellen Spielraum wieder einengen,“ zitiert Kaminsky aus der Haushaltsgenehmigung.
Widerspruch beim OB ruft allerdings eine Feststellung zu den Planansätzen der Zuweisungen aus Einkommensteuer und Umsatzsteuer hervor. Die Aufsichtsbehörde moniert, dass hier eine Erhöhung der Einnahmen aufgrund von steigenden Einwohnerzahlen kalkuliert worden sei. Die Realisierung dieser Ansätze sei aber nicht gewährleistet. „Das ist eine schlicht falsche Schlussfolgerung. Auch wenn wir uns in der Tat über eine stetig wachsende Einwohnerschaft freuen können, haben wir an dieser Stelle doch mit den Orientierungsdaten des Landes gearbeitet und den dort prognostizierten Anstieg berücksichtigt,“ stellt Hanaus OB richtig und ergänzt, dass man bei der Gewerbesteuer sogar bewusst darauf verzichtet habe. „Der vom Land avisierte Zuwachs erschien uns gefährlich optimistisch.“
Dass die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Einnahmequelle einer besonderen Volatilität unterliegt und welche besonderen Risiken sich für den städtischen Haushalt ergeben können, so Kaminsky, sei im Main-Kinzig-Kreis derzeit sehr anschaulich in der Nachbarkommune Langenselbold nachzuvollziehen, wo eine unvorhersehbare Gewerbesteuerrückforderung von rund 23 Millionen Euro die Kommune vor große Probleme stelle. „Das dokumentiert auch eindrucksvoll, wie wenig dann eine Rücklage in der gesetzlich geforderten Höhe von zwei Prozent der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wirklich nutzt.“ Auf die Brüder-Grimm-Stadt bezogen wäre das eine Reserve von vier bis fünf Millionen Euro und nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn eine solche Rückforderung wie in Langenselbold käme. Oberbürgermeister Kaminsky hat bereits während der Haushaltsberatungen die landesrechtliche Vorgabe für unzureichend erklärt und strebt deshalb nach eigenen Worten eine Liquiditätsreserve von 8 bis 10 Prozent oder 20 bis 25 Millionen Euro an.
Als einen Belastungsschwerpunkt für den städtischen Haushalt hat das Regierungspräsidium neben den Personalkosten die Kreisumlage identifiziert, die sich im Haushalt trotz Senkung des Hebesatzes mit einer Erhöhung um 3 Millionen Euro niederschlägt und für 2018 damit 36,5 Millionen Euro beträgt. Auch für 2019 geht das RP von einer weiteren Steigerung aus.
Auch wenn die Personalkosten, die 2018 mit insgesamt 43,6 Millionen Euro und 2019 mit insgesamt 44,3 Millionen Euro veranschlagt sind, als ein Kostenfaktor identifiziert wurden, verzichtet die RP erstmals auf die explizite Empfehlung, von der Schaffung neuer Stellen abzusehen. „Unsere restriktive Personalbewirtschaftung der letzten Jahre, die inzwischen zu einem Abbau von 100 Stellen geführt hat, wird offensichtlich honoriert.“ Die bis 2024 geplante weitere Reduzierung um 100 Stellen ist allerdings ausgesetzt, erinnert der OB daran, dass er bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Strategiewechsel und die externe Ausschreibung von 41 vakanten Stellen angekündigt hatte. Diese Entscheidung sei unumgänglich gewesen, denn anders ließen sich die Herausforderungen der Zukunft nicht mehr bewältigen, so Kaminsky. Immerhin sei die Zahl der Einwohner in Hanau im Vergleich zu Januar 2010 um 10.503 auf 98.451 gestiegen, was auch mit quantitativ und qualitativ steigenden Anforderungen an die Verwaltung einhergehe.
„Wir können nicht einerseits davon sprechen, dass wir uns auf den Weg zur Großstadt machen und die Kreisfreiheit anstreben, ohne unsere Verwaltung zukunftssicher aufzustellen.“ Wichtig ist dem Oberbürgermeister dabei allerdings,, dass alle Neueinstellungen immer im Rahmen des Personalkostenbudgets zu realisieren sind. „Eine Erhöhung der Planansätze ist auch an dieser Stelle nicht vorgesehen.“
Die Höhe der Kassenkredite für 2018 schreibt die Haushaltsgenehmigung auf 265 Millionen Euro fest. Ab 2019 greift dann die Teilnahme der Stadt an dem Landes-Entschuldungsprogramm Hessenkasse. Damit kann die Stadt Hanau Kassenkredite in Höhe von 210 Millionen Euro abbauen und verpflichtet sich im Gegenzug, für die Dauer von 30 Jahren einen jährlichen Beitrag in Höhe von 25 Euro pro Einwohner für Zins und Tilgung zu zahlen. Für den städtischen Haushalt bedeutet das künftig eine jährliche Belastung von rund 2,3 Millionen Euro, da die Einwohnerzahl auf dem Stand vom 31.12.2015 festgeschrieben wird. Dieser Betrag müsse künftig durch jährliche Überschüsse im Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden, erinnert der OB noch einmal an die Verpflichtungserklärungen, die vorsehen, dass die Zahlungen der ordentlichen Tilgung sowie der Beitrag zum Sondervermögen Hessenkasse grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden müssen.
Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929
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