Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 19. Juli 2018

Badeverbot am Neustädter See aufgehoben

Nächste planmäßige Kontrolle am 25. Juli

Das Montag ausgesprochene Badeverbot für das städtische Strandbad am Neustädter See ist heute Nachmittag aufgehoben worden. Ab sofort gilt dort bis auf Weiteres die städtische Warnstufe 2. Damit wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, weil im Wasserbereich des Strandbades weiterhin Algen vorhanden sind. Das Badeverbot für den Barleber See bleibt bestehen.

 

Wie das städtische Gesundheits- und Veterinäramt mitteilt, sind zwar noch gleichmäßig verteilte Blaualgen auf dem Neustädter See zu sehen, jedoch wurden diese im Schwimm- und Badebereich nicht mehr festgestellt. Teilweise herrscht eine Sichttiefe bis 2,30 Meter. Grund ist der zwei Tagen vorherrschende Nordwestwind. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass sich die Situation bei Windstille kurzfristig ändern kann und erneut ein Badeverbot ausgesprochen werden muss.

 

Warnstufe 2 bedeutet, dass das Badeverbot zwar aufgehoben ist, trotzdem besondere Vorsicht beim Baden im Neustädter See walten sollte. Insbesondere bei vorbelasteten Personen (zum Beispiel Allergiker), aber auch bei Kleinkindern kann es (beispielsweise durch Verschlucken) zu allergischen Reaktionen oder Hautreizungen kommen. Badegäste erhalten vor Ort von den Mitarbeitern des Strandbades sowie durch Aushänge und Flyer weitere Informationen über mögliche Gesundheitsgefahren. Es wird darum gebeten, nach dem Baden die aufgestellten Duschen zu nutzen.

 

Das seit Sonntag geltende Badeverbot für den Barleber See bleibt bestehen. Hier sind nach wie vor Blaualgenteppiche vorwiegend im Nichtschwimmerbereich zu sehen. Zudem hat sich am Uferbereich starker Schaum mit grünlichen Verfärbungen gebildet.

 

Die nächste planmäßige Kontrolle des Zustandes der Wasserqualität in beiden Strandbädern erfolgt am 25. Juli.




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