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Einladung zum Pressegespräch am Dienstag, den 08. Mai 2012, 09.00 Uhr in Münster
Verfassungsbeschwerde von 14 Kommunen im Kreis Borken gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011)
04. Mai 2012. Aus der Sicht von 14 Kommunen des Kreises Borken wird das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) einer aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht und geht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Gebieten. Insbesondere die Änderung der Grunddaten beim Soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führt zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte.
14 von 17 Kommunen des Kreises Borken haben den Entschluss gefasst, gegen das GFG 2011 Verfassungsbeschwerde einzureichen, im Einzelnen: Stadt Ahaus, Stadt Bocholt, Stadt Borken, Stadt Gescher, Gemeinde Heek, Gemeinde Heiden, Gemeinde Legden, Gemeinde Raesfeld, Gemeinde Reken, Stadt Rhede, Gemeinde Schöppingen, Stadt Stadtlohn, Gemeinde Velen, Stadt Vreden.
Hiermit lade ich Sie recht herzlich zum Pressegespräch zur v.g. Verfassungsbeschwerde der 14 Kommunen des Kreises Borken gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
- am Dienstag, den 08. Mai 2012, 09.00 Uhr, im Kaminzimmer des Krameramtshauses, Kirchherrngasse in Münster
ein.
Herr Prof. Dr. Suerbaum wird die wesentlichen Aspekte der Klagebegründung der 14 beschwerdeführenden Städte und Gemeinden vortragen. Weiterhin stehen Ihnen zahlreiche Bürgermeister der beschwerdeführenden Städte und Gemeinden für Fragen zur Verfügung.
Es ist geplant, im Anschluss an das Pressegespräch die Klage beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Lührmann Bürgermeister der Stadt Borken und Sprecher der Bürgermeister im Kreis Borken
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Einladung zum Pressegespräch GFG 2011 am Dienstag, den 08. Mai 2012, 09.00 Uhr in Münster
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