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Hanau, 24. Mai 2013
Keine Spielhalle im Gewerbegebiet Nord!
- Stadt gewinnt Gerichtsverfahren gegen Projektentwickler

In der Donaustraße im Gewerbegebiet Nord wird es keine Spielothek geben. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Frankfurt und wies damit die Klage einer Projektentwicklungsgesellschaft gegen die Stadt Hanau ab. Die Kosten des Verfahrens muss die Klägerin tragen.

„Ich freue mich sehr, dass wir erneut erfolgreich die Ansiedlung einer Spielhalle abwenden konnten“, kommentiert Oberbürgermeister Claus Kaminsky die Entscheidung des Gerichts. „Auch zukünftig werden wir alles in unserer Macht tun, um weitere Ansiedlungen dieser Art zu verhindern.“

Der Projektentwickler hatte die Stadt wegen einer abgelehnten Bauvoranfrage verklagt. Er plante eine 600 Quadratmeter große Produktions- und Lagerhalle in der Donaustraße im Stadtteil Lamboy in eine Spielhalle umzubauen. Die Bauaufsicht entschied jedoch, dass die geplante Spielhalle im Gewerbegebiet planungsrechtlich unzulässig ist und lehnte ab. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat mit seiner Entscheidung die Auffassung der Stadt bestätigt. Spielotheken seien in der beantragten Größenordnung in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig sind und die Erteilung der Ausnahme stehe im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt, urteilte das Gericht. Auch teilte das Gericht die städtische Meinung, dass die Spielothek zu einem sogenannten Trading Down Effekt (Absenkung des Qualitätsniveaus) des Gebietes beitragen könne. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist inzwischen rechtskräftig.

In der Brüder-Grimm-Stadt gibt es derzeit Spielhallen an 13 Standorten. Dass diese Zahl in den letzten zehn Jahren weitgehend konstant geblieben ist, liegt unter anderem daran, dass man in Hanau in der Vergangenheit angesichts fehlender anderer gesetzlicher Regelungen die Möglichkeiten des Bauplanungsrechts voll ausgeschöpft hat, um die Ansiedlung unerwünschter Spielhallen auszuschließen. "Leider ist das hessische Spielhallengesetzt, das die Landesregierung im Juni 2012 geändert habe, wenig dienlich", so der OB. „Zum einen können die Auflagen in Bezug auf Sperrstunden, Außenwerbung und Suchtberatung nicht rund um die Uhr kontrolliert werden. Zum anderen verhindern sie nicht, dass hier Geschäfte mit suchtkranken Menschen getätigt werden.“ Auch den Kommunen selbst würde das Gesetz kaum Handhabe gegen die Spielhallen geben. „Hier sind wir nach wie vor auf uns gestellt.“



Pressekontakt: Stadt Hanau, Ute Wolf, Telefon 06181/295-664

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