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Presseinformation

11. März 2014
Gesundheitsamt des Kreis Steinfurt zählt in diesem Jahr bereits 54 Verdachtsfälle von Keuchhusten
Auch Erwachsene betroffen / Eine Auffrischungsimpfung alle zehn Jahre schützt

Kreis Steinfurt. Keuchhusten ist eine sehr unangenehme Infektionskrankheit, die über drei Monate andauern kann. Seit rund einem Jahr müssen Ärztinnen und Ärzte Verdachtsfälle von Keuchhusten dem Gesundheitsamt melden. „Besonders oft sind Erwachsene von der Krankheit betroffen“, berichtet Dr. Detlef Schmeer, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreis Steinfurt.

„Durch die Meldepflicht bekommen wir allmählich einen guten Überblick über die Verbreitung der Erkrankung", erklärt Dr. Schmeer. Insgesamt habe es in diesem Jahr schon 54 Meldungen über den Verdacht von Keuchhusten gegeben, davon 37 bei Erwachsenen. „Verwunderlich ist das nicht, da eine Impfung nur bis zu zehn Jahren wirkt“, erklärt Dr. Schmeer diese Zahlen. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt daher, an eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten zu denken, wenn auch die Tetanusimpfung wieder ansteht. Meist werde dann gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis, dem Keuchhusten, an einem Termin gleichzeitig geimpft.

„Diese Impfung ist auch deswegen so wichtig, da an Keuchhusten erkrankte Jugendliche oder Erwachsene Säuglinge infizieren können, für die der Keuchhusten lebensgefährlich sein kann“, betont Dr. Schmeer. Gerade Personen, die mit Säuglingen zu tun haben, sollten deshalb ihren Impfschutz besonders ernst nehmen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
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