03. April 2014

Osterfeuer anmelden

Holzhaufen erst kurz vor Entzünden aufschichten

Kreis Viersen

Osterfeuer müssen bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden angemeldet und genehmigt werden. Daran erinnert das Amt für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen. Verbrannt werden darf allein trockenes und unbehandeltes Holz, nicht aber mit Farbe oder Beize behandeltes Holz, Plastik, Autoreifen, Sperrmüll oder sonstige Abfälle. Gartenabfälle eignen sich ebenfalls nicht für Osterfeuer.

Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde Kreis Viersen raten dazu, den Holzhaufen erst wenige Tage vor dem Entzünden aufzuschichten oder noch einmal umzuschichten, da ansonsten Tiere dort Unterschlupf suchen könnten. Es ist verboten, Feuer in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten zu veranstalten. Der Kreis Viersen kann auf Antrag von diesem Verbot befreien. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen Bußgelder von bis zu 5000 Euro verhängen. Je nach Schwere des Vergehens wird zudem ein Strafverfahren eingeleitet.

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Interview mit dem Viersener Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel:

Worauf muss ich bei einem Osterfeuer achten, damit ich nichts und niemanden gefährde?

Riedel: Das Wichtigste ist eine gesunde Vorsicht und ein gesunder Menschenverstand – und zwar bei demjenigen, der das Feuer entzündet, aber auch bei den Gästen. Der Untergrund sollte so gewählt werden, dass sich die Flammen nicht unkontrolliert weiterfressen können. Zudem muss offenes Feuer die ganze Zeit über beaufsichtigt werden. Ein Mindestabstand zu Straßen, Wohnhäusern und beweglichen Dingen ist wichtig. Das können je nach Höhe des Feuers durchaus 100 Meter sein.

Worauf muss ich noch achten?

Riedel: Beachten Sie die Hauptwindrichtung und die Stärke des Windes. Achten Sie auf kleine Kinder. Nur zu schnell erliegen sie der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. Strohballen mögen bequeme Sitzgelegenheiten sein. Aufgrund der Wärmestrahlung des Feuers können sie jedoch zu einer gefährlichen Sitzgelegenheit werden.

Sollte ich Löschmittel zur Hand haben?

Riedel: Für mögliche Unfälle empfiehlt es sich, Wasser, Decken oder einer Feuerlöscher griffbereit zu haben. Und es gilt: Finger weg von Anzündhilfen. Noch ein Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür zuständigen Behörde anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.

Hält man sich im Kreis Viersen an die Vorschriften?

Riedel: Im Großen und Ganzen: Ja. Früher wurde das Osterfeuer häufig benutzt, um Abfälle loszuwerden. Heutzutage verbrennen die meisten – wie vorgeschrieben – allein organische Stoffe. Auch Grünschnitt ist nicht als Brenngut zu empfehlen, weil der so stark qualmt.

Sind die Feuerwehren im Kreis Viersen während der Ostertage in erhöhter Alarmbereitschaft?

Riedel: Nein, die Osterfeuer stellen für uns keine besondere Gefahrenquelle dar. Die meisten Feuer werden von Vereinen und Organisationen veranstaltet. Die haben Erfahrung damit. Privatpersonen entzünden hingegen nur selten ein Osterfeuer. Sollte ein Osterfeuer wider Erwarten außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr unter Notruf 112 zu alarmieren. Denn auch ohne erhöhte Alarmbereitschaft sind die rund 2000 Angehörigen der Feuerwehren im Kreis Viersen rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.


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Riedel

Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel erwartet keine erhöhte Brandgefahr durch die anstehenden Osterfeuer. Foto: Benedikt Giesbers / Abdruck honorarfrei.

Herausgeber:

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Axel Küppers
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