16. April 2014

Autofahrer aufgepasst

Ab Mai gibt es Änderungen im Straßenverkehrsrecht

Kreis Viersen

Ab Mai gelten in Deutschland veränderte Regelungen im Straßenverkehrsrecht. Ab dem 1. Mai tritt ein neues Punktesystem in Kraft. Verkehrssünder müssen künftig schon bei acht Punkten den Führerschein abgeben. Bisher lag die Grenze bei 18 Punkten. Bestehende Punkte in Flensburg werden in das neue System überführt. Die vorhandenen Punkte werden automatisch umgerechnet. Wer Auskunft über seinen aktuellen Punktestand erhalten möchte, kann diese schriftlich beim Kraftfahrbundesamt (KBA) in Flensburg beantragen. Das Antragsformular gibt es auf der Homepage des KBA: www.kba.de

Mit wie vielen Punkten Verkehrssünder ab Mai rechnen müssen, richtet sich nach der Schwere der Tat oder des Verstoßes: Für Ordnungswidrigkeiten, wie ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer, gibt es auch künftig einen Punkt. Grobe Ordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot nach sich ziehen, und Straftaten – wie beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder zu schnelles Fahren um 26 km/h Innerorts oder 31 km/h Außerorts – schlagen mit zwei Punkten zu Buche. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis wie beispielsweise einer Nötigung, Trunkenheit oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort werden mit drei Punkten bewertet. Begleiter von unter 18-jährigen Autofahrern dürfen ab Mai nur noch einen Punkt im Flensburger Register aufweisen.

Die im zentralen Register eingetragenen Punkte verjähren demnächst pro Vergehen, unabhängig von neuen Eintragungen. Die Tilgungsfrist dauert bei Delikten mit drei Punkten zehn Jahre, bei zwei Punkten fünf Jahre und bei einem Punkt zweieinhalb Jahre.

Verkehrssünder müssen ab Mai tiefer in die Tasche greifen. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 60 Euro statt bisher 40 Euro. Wenn unter 18-Jährige ohne Begleitung fahren, kostet sie das 70 Euro. Die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee kann mit 60 Euro geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage kostet demnächst 100 Euro statt bisher 50 Euro. Wer mit fehlendem Kennzeichen auffällt, wird mit 60 Euro zur Kasse gebeten statt bisher 40 Euro.

Ab Mitte des Jahres gibt es eine Warnwestenpflicht für jeden Autofahrer. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste vorhanden sein, bei Verstoß droht ein Verwarngeld von 15 Euro.

Pendler, die den Kreis Viersen verlassen, sollten auf die Umweltzonen der Städte achten, in denen sie sich bewegen. In einigen Städten dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren, so bereits in der Krefelder Innenstadt oder ab Juli in Mönchengladbach und großen Teilen des Ruhrgebiets.

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Ein Blitzer fotografiert einen Raser: Zum 1. Mai ändern sich Punkteregelungungen und Höhe von Bußgeldern für Verkehrssünder. Foto: Benedikt Giesbers / Abdruck honorarfrei.

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Axel Küppers
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