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Presseinformation

24. November 2014
Unklarheiten beseitigt - Experte referierte über Rechtsfragen im Jagdpachtwesen
Jagdgenossenschaften informierten sich im Steinfurter Kreishaus

Kreis Steinfurt. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Jagdpachtverträgen referierte kürzlich Jürgen Reh vom Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe im Steinfurter Kreishaus. In seinem Vortrag ging der Jagdrechtsexperte auch auf die Möglichkeiten der Vergabe und das Verfahren in den Genossenschaften ein. Außerdem erläuterte er aktuelle Rechtsfragen im Jagdrecht. Die Untere Jagdbehörde beim Kreis Steinfurt hatte die 151 Jagdgenossenschaften im Kreis zu der Informationsveranstaltung eingeladen.

„Gerade in Zeiten schwierig werdender Rahmenbedingungen für die Jagd ist eine gute Zusammenarbeit mit den Jagdgenossenschaften unerlässlich“, betonte Martin Lücker, Leiter des Sachgebietes „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“, bei der Begrüßung. Lücker informierte die Gäste über die kontroversen Diskussionen zum Entwurf der Landesregierung für ein „Ökologisches Jagdgesetz“, das zum 1. Juli 2015 in Kraft treten soll.

Eine Jagdgenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft von Grundstückseigentümern eines Bezirkes, in dem die Jagd ausgeübt werden darf. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Verpachtung des Jagdbezirkes. Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind in der Regel ehrenamtlich tätig und erledigen ihre Aufgaben weitgehend eigenverantwortlich.




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Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de