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Presseinformation

26. Februar 2015
Hauseigentümer aufgepasst: Energiesparberatung wird ab dem 1. März attraktiver
Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden übernommen / Interessenten können zwischen zwei Sanierungskonzepten wählen

Kreis Steinfurt. Gute Nachrichten für modernisierungswillige Hausbesitzer: Die Energiesparberatung vor Ort wird ab dem 1. März attraktiver. Denn ab dann übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Außerdem haben die Eigentümer, die sich bei der Energiesparberatung informieren, ab dem 1. März auch eine neue Wahlmöglichkeit: Sie können nach der Beratung entscheiden, ob sie ein energetisches Sanierungskonzept für eine Vollsanierung erhalten möchten oder ein energetisches Sanierungskonzept, das die umfassende Modernisierung des Hauses schrittweise mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen umfasst.

 

Bei der Vor-Ort-Beratung handelt es sich um eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezuschusste Energieberatung in Wohngebäuden, die von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberater durchgeführt wird. Dieses Angebot richtet sich vornehmlich an Hausbesitzer, die Modernisierungsmaßnahmen ergreifen möchten, um den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu verbessern und den Wert ihrer Immobilie zu steigern.

Durch dieses Beratungsangebot erhalten Hauseigentümer eine gute Hilfestellung für ihr konkretes Sanierungsvorhaben: Der Energieberater erstellt dem Eigentümer nach der Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenplan mit einer Empfehlung für die zeitliche Abfolge der notwendigen Maßnahmen. Damit wird es für den Eigentümer leichter, den Standard eines förderfähigen KfW-Effizienzhauses in einzelnen Schritten zu erreichen.

 

Bei der Planung der Maßnahmen sollte das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren" zugrunde gelegt werden. Die Maßnahmen müssen nach diesem Programm förderfähig sein und bereits bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit einbezogen werden, sofern der Eigentümer auf Grundlage der Ergebnisse von Gebäudeanalyse und Vor-Ort-Beratung in den Genuss der KfW-Mittel kommen möchte.

 

Durch die Neuerungen in der Energiesparberatung erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern ab März 2015 einen Zuschuss von maximal 800 Euro – zuvor waren es maximal 400 Euro. Bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten liegt die Förderung bei maximal 1.100 Euro, bislang waren es maximal. 500 Euro.

 

Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen, zur Vor-Ort-Beratung und zu qualifizierten Energieberatern gibt es bei der telefonischen Erstberatung von Haus im Glück e.V. Mitarbeiter Franz Wennmann ist unter der Telefonnummer 02574/ 1550 jeweils montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr erreichbar.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de