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Presseinformation

16. April 2015
Sehen und gesehen werden: Lebenswichtiger Grundsatz im Straßenverkehr
Verkehrswacht Kreis Steinfurt und die Volksbanken im Kreis stellen ein Dunkelzelt vor: Besucher erfahren, wie wichtig helle Kleidung und Beleuchtung sind

Kreis Steinfurt. Sehen und gesehen werden ist im öffentlichen Straßenverkehr lebenswichtig. Welche Bedeutung hier geeignete Kleidung und gute Beleuchtung haben, erfahren Interessierte hautnah beim Betreten des neuen „Dunkelzeltes“ der Straßenverkehrswacht des Kreises Steinfurt. Das Dunkelzelt ist ein im wahrsten Sinne des Wortes völlig dunkles Zelt, das die Effekte von Kleidung und Beleuchtung verdeutlicht. Besucher sind eingeladen, das Zelt am 18. und 19. April im Rahmen des Lengericher Frühjahrsmarktes in der Gempt-Halle zu testen. Hie findet eine Aktion zum Thema „FahrRad aber sicher!“ statt. Weitere Gelegenheiten gibt es am 28. April während der Verkehrssicherheitstage an den Technischen Schulen in Steinfurt und am 3. Mai auf dem Westerkappelner Maimarkt.

 

Die Verkehrswacht und die Polizei des Kreises Steinfurt wissen um den lebenswichtigen Grundsatz des „Sehen und gesehen Werdens“ und arbeiten seit Jahren präventiv zusammen. Nun wurde die Idee geboren, der Bevölkerung diesen Grundsatz mit Hilfe eines Dunkelzeltes intensiv zu verdeutlichen. 

 

Bei der Anschaffung des Dunkelzeltes wurde die Verkehrswacht von den  Volksbanken im Kreis Steinfurt finanziell unterstützt. Diese hatten bereits in der Vergangenheit die Jugendverkehrsschule gefördert und damit gezeigt, wie wichtig ihnen die Verkehrssicherheitsarbeit ist. Auch der Kreis Steinfurt beteiligte sich an der Finanzierung des Dunkelzeltes: Als Mitglied der  Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen erhält der Kreis Fördermittel, die er unter anderem für die Anschaffung des Dunkelzeltes einsetzte.




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Sehen und gesehen werden: Lebenswichtiger Grundsatz im Straßenverkehr



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de