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Presseinformation

05. Oktober 2015
Neue EU-Richtlinie: Energielabel-Pflicht für Heizungen
Haus im Glück e. V. berät Eigentümer

Kreis Steinfurt. Was für Kühlschränke und Waschmaschinen schon länger gilt, ist nun auch für neue Heizungsanlagen verbindlich. Sie müssen seit dem 26. September 2015 ein Energielabel tragen. Der Verein Haus im Glück weist auf eine entsprechend lautende EU-Richtlinie hin. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz.

 

Ab dem 1. Januar 2016 ist das neue Effizienzlabel dann auch für alte Heizgeräte verbindlich. Dies gilt jedoch zunächst nur für Heizgeräte die gasförmige und flüssige Brennstoffe nutzen und nur für Wärmeerzeuger bis einschließlich Baujahr 1986. Bis 2024 sollen alle Heizungen - nach Alter der Geräte gestaffelt - mit einem solchen Label ausgestattet sein. Damit soll erreicht werden, dass ineffiziente Niedertemperaturheizgeräte, die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen, künftig nicht mehr zulässig sind und ausgetauscht werden müssen. Förderungen neuer Anlagen sind durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle möglich.

 

Nach § 21 der Energieeinsparverordnung sind Berater wie beispielsweise Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ingenieure berechtigt, das Etikett auszustellen. Die Experten bringen das Label im Rahmen des Heizungschecks an oder wenn der Eigentümer bzw. der Mieter einen Auftrag erteilt hat. Für das Label werden keine Kosten fällig.

 

Weitere Informationen unter www.hausimglueck.info. Eine telefonische Erstberatung bei Haus im Glück ist möglich unter 02574 1550 von montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr.




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Neue EU-Richtlinie: Energielabel-Pflicht für Heizungen



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de