24. Mai 2016

Kreis Viersen verschickt die ersten Bescheide

Lebensmittelüberwachung: Betriebe tragen nun die Kosten für Kontrollen

Kreis Viersen

Für die regelmäßigen Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung fallen ab sofort Gebühren für die Betriebe an. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen. „Bisher hat der Verbraucher die Kontrollen über seine Steuern finanziert“, sagt der zuständige Dezernent des Kreises Viersen, Thomas Heil. Nach einem Beschluss der EU und einer entsprechenden Gesetzesänderung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt nun der Unternehmer die Kosten. „Am 14. Mai ist die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in Kraft getreten, die eine Erhebung von Gebühren für regelmäßige amtliche Kontrollen in der Lebensmittel- und der Futtermittelüberwachung vorsieht“, so Dr. Helmut Theißen. Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Um kleine und mittlere Betriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Imbisse und Restaurants nicht unangemessen zu belasten, wurde eine Staffelung der Gebühren eingeführt: Dauert eine Kontrolle bis zu einer Stunde vor Ort, wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 57 Euro plus einer pauschalen Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro erhoben. Bei umfangreicheren Kontrollen, die vor Ort mehr als eine Stunde Zeit in Anspruch nehmen, ist ein zusätzlicher Gebührenanteil fällig. Dieser richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand für die Kontrolle sowie nach der Vorbereitungs-, Fahrt-, Warte- und Nachbereitungszeit.

„Der Unternehmer kann die Höhe anfallenden Gebühren indirekt beeinflussen“, sagt Dr. Theißen. Gut geführte Betriebe werden seltener kontrolliert. Zudem erfordern die Kontrollen dort auch weniger Zeitaufwand. In die Risikobewertung fließen unter anderem die Einhaltung der Hygiene-, Kennzeichnungs- und sonstigen Rechtsvorschriften sowie Betriebsbesonderheiten wie Bauzustand, Art des Lebensmittelunternehmens oder die Produktpalette ein.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt schafft zurzeit personelle und technische Strukturen, um die Gebührenbescheide zu bearbeiten. Die ersten Bescheide werden im Anschluss verschickt. Sofern in Ausnahmefällen Anrecht auf eine Gebührenfreiheit besteht oder Gebührenbefreiung eingeräumt werden könnte, wird dies vorab geprüft.

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Lebensmittelkontrolle

Lebensmittelkontrolle des Kreises Viersen in einer Eisdiele: Die anfallenden Gebühren zahlen nach einer Gesetzesänderung ab sofort die Betriebe. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

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