22. Juni 2016

Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Freiwillige Impfungen gegen die Tierseuche sind ab sofort möglich

Kreis Viersen

Eine freiwillige Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BT) ist ab sofort möglich. Das teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen mit. Grund für diese Erlaubnis sind erneut nachgewiesene Fälle von BT in deutschen Nachbarländern.

In Frankreich sind seit September bislang 278 Ausbrüche gemeldet worden. Die Restriktionszonen reichen im Südwesten bis an die deutsche Grenze heran. Im November sind erneute Fälle von BT in Österreich und Slowenien aufgetreten. Die 150 km-Restriktionszonen reichen derzeit bis circa 80 km an die deutsche Grenze im Osten heran. Darüber hinaus wurden insbesondere in Italien Infektionen mit BTV-4 nachgewiesen, jedoch handelt es sich nicht um den gleichen Virustyp wie auf dem Balkan.

„Zurzeit gibt es im Kreis Viersen sowie im gesamten Bundesgebiet keine Schutz- und Kontrollzonen“, sagt Dr. Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.  Für Tierhalter innerhalb dieser Zonen gilt grundsätzlich ein Verbringungsverbot ungeimpfter, nicht untersuchter Wiederkäuer. Hieraus ergibt sich vor der Verbringung die Notwendigkeit zu impfen.  Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt empfiehlt insbesondere den Tierhaltern hochgradig empfänglicher Spezies (kleiner Wiederkäuer) die Impfung auch aus Gründen des Tierwohls. 

Deutschland ist seit dem 15. Februar 2012 als BT-freie Region anerkannt. Die in Deutschland im Rahmen des verstärkten BTV-Monitorings Ende 2015 durchgeführten Untersuchungen wurden alle mit negativem Ergebnis abgeschlossen. Mit der aktuellen Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung vom 3. Mai wurde jedoch vorsorglich die Möglichkeit zur Genehmigung von freiwilligen (vorbeugenden) Schutzimpfungen gegen BT geschaffen. Dies ist im Kreis Viersen in Form einer Allgemeinverfügung geschehen.

„Die Blauzungenkrankheit lässt sich durch die aktive, serotyp-spezifische Immunisierung empfänglicher Wiederkäuer sicher verhindern“, sagt Dr. Helmut Theißen. Tierhaltern wird deshalb die freiwillige Impfung ihrer Wiederkäuer angeraten. Die Impfkosten sind dabei jedoch vom Tierhalter selbst zu tragen.

Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird durch ein Virus (BTV) verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Bei dem Virus unterscheidet man verschiedene Serotypen, wobei die Serotypen 4 und 8 bisher am häufigsten aufgetreten sind. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und dem Kronsaum der Klauen einher.

Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborte führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten (insbesondere bei Schafen). Da die, den Erreger übertragenden, Gnitzen durch den Wind weiträumig (bis zu 150 km) verbreitet werden können, weist die Blauzungenkrankheit eine starke Ausbreitungstendenz auf.


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Theißen, Dr. Helmut

Kreis-Veterinär Dr. Helmut Theißen Foto: Alois Müller / Abdruck honorarfrei

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