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Presseinformation

25. August 2016
Erst anmelden, dann erneuern: Neue Zuschüsse für Heizungsanlagen
Haus im Glück e. V. weißt auf Förderungen des Bundes hin

Kreis Steinfurt. Hauseigentümer können die Energieeffizienz ihrer Heizungsanlagen mit relativ einfachen Maßnahmen steigern, beispielsweise indem sie Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen austauschen. Das spart nicht nur Energie und mindert die Geräusche der Anlage, sondern schont auch das Klima. Obendrein kann dadurch erreicht werden, dass die Wärme sich gleichmäßiger im Haus verteilt.

 

Maßnahmen wie diese fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Anfang August mit einer Zuschuss-Förderung von bis zu maximal 25.000 Euro der Einbau- und Investitionskosten. Darauf weißt die Projektkoordinatorin von „Haus im Glück e. V.“, Mareike Bußkamp, hin. Es ist ganz unkompliziert, diese Förderung zu erhalten, sagt sie: „Der Anlagenbesitzer oder die -besitzerin kann sich einfach auf der Homepage des BAFA registrieren. Wichtig ist, dass er bzw. sie dieses macht, bevor etwas ausgetauscht oder erneuert wird. Es folgt eine elektronisch generierte Eingangsbestätigung des Bundesamtes und sofort danach kann die Optimierung der Heizungsanlage in Angriff genommen werden.“ Gefördert werden der Austausch von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen, die älter als zwei Jahre alt sind, sowie der hydraulische Abgleich und bei Bedarf der Einbau voreinstellbarer Heizungsventile und eines Pufferspeichers. „Nach der Umsetzung der Maßnahmen und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung werden die für die Beantragung der Zuschüsse relevanten Daten vom Antragssteller eingegeben und an das BAFA übermittelt. Anschließend erfolgt die Auszahlung“, erklärt Bußkamp.

 

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Unternehmen und freiberuflich Tätige, sowie Kommunen, Vereine und Stiftungen. Weitere Informationen zum BAFA-Förderprogramm sowie allgemeine, anbieterunabhängige Informationen rund ums energieeffiziente Bauen und Modernisieren gibt es unter www.hausimglueck.info oder bei der telefonischen Erstberatung des gemeinnützigen Vereins. Unter Telefon 02574 / 1550 steht Franz Wennemann Interessenten zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung: Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr.




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Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de