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Norden, 26. April 2017

Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt am 29.04.2017
Durchführung des 15. OLB Citylaufs

Die Stadt Norden hat auf Antrag des Veranstalters zur Durchführung des 15. OLB Citylaufs für Samstag, den 29.04.2017 von 07:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr (Abweichungen, s. u.) folgende Maßnahmen angeordnet:

Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:

  1. Torfmarkt
  2. Am Markt (Ostseite) zwischen dem Torfmarkt und der Einmündung „Große Mühlenstraße“ 
  3. Am Markt (Nordseite) für den Verkehr in West-Ost-Richtung; von der Einmündung „Klosterstraße“ bis zur Einmündung „Norddeicher Straße“ wird ein Einrichtungsverkehr zugelassen. 
  4. Osterstraße zwischen der Einmündung Rosenthallohne u. der Einmündung Am Markt (Ostseite)
  5. Osterstraße (Mittelmarkt) zwischen Uffenstraße u. der Kreisverkehrsanlage beim Alten Rathaus (Am Markt Westseite) --> Die Sperrung dieses Straßenabschnitts erfolgt bereits ab Freitag, den 28.04.2017, 18:30 Uhr
  6. Fußgängerzone Neuer Wegauch für den Lieferverkehr  
  7. Brückstraße zwischen Neuer Weg und Doornkaatlohne  
  8. Doornkaatlohne/Große Hinterlohne 
  9. Doornkaatstraße  
  10. Kleine Mühlenstraße 
  11. Schulstraße in östlicher Richtung ab „Am Zingel“; von der Einmündung des östlichen Teils der Schulstraße bis Am Zingel wird ein Einrichtungsverkehr zugelassen --> die Einbahnregelung erfolgt ab ca. 11:30 Uhr 
  12. Klosterstraße in nördliche Richtung; Einrichtungsverkehr wird in südliche Richtung zugelassen 
      

Zusätzlich zu den Straßensperrungen gelten folgende weitere verkehrsregelnde und - lenkende Maßnahmen:

  1. Die Straßen Brückstraße (zwischen Im Horst und Doornkaatlohne) + Dammstraße werden als Sackgasse (mit Durchlass für Fußgänger/Radfahrer) ausgewiesen.   
  2. Die Umleitungsbeschilderung für den Verkehr in den östlichen Stadtbereich mit Zeichen 454 StVO und Zusatzzeichen „Östliche Osterstraße“ ist über folgende Straßenzüge vorzunehmen: Kreisverkehr - Am Markt (Westseite) – Burggraben – Kreisverkehr 2. Ausfahrt – Burggraben - Bahnhofstraße bis zur Entlastungsstraße Im Horst (Linksabbieger), von dort über diese Straße in nördliche Richtung bis zur Osterstraße.
  3. Wenn erforderlich können weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen jederzeit, insbesondere auch mündlich, angeordnet werden. Diese sind insbesondere in den Bereichen: Brummelkamp, Linteler Straße/Am Zingel, Mittelmarkt, Große Mühlenstraße, östliche Osterstraße, Brückstraße zu erwarten.
  4. Der Taxenverkehr wird ab Freitag, d. 28.04.2017, 18:30 Uhr bis 01.05.2017vom Parkplatz beim WBZ abgewickelt.
  5. Die Haltestellen für Linienbusse beim WBZ, in der Osterstraße (Mittelmarkt) und in der Klosterstraße werden von Freitag, 28.04.2017, 18:30, bis Montag 01.05.2017, 06:00 Uhr nicht angefahren. Für den genannten Zeitraum werden diese Haltestellen an die Straßen „Am Markt“ (Nordseite) verlegt. In der Straße Am Markt (Nordseite) wird bereits ab Donnerstag, den 27.04.2017, 08:00 Uhr, ein Haltverbot eingerichtet (ausgenommen Linienverkehr). 

Besondere Hinweise:
An Streckenteilen mit Einbahnverkehr ist das „Halten“ verboten. Die Beschilderung hierfür erfolgt ab Donnerstag, d. 27.04.2017, 08:00 Uhr. Innerhalb der Laufstrecke dürfen keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden; es gilt generelles Haltverbot! Fahrzeugbewegungen innerhalb der Laufstrecke sind zur Veranstaltung nicht möglich! Dieses gilt auch für im Veranstaltungsbereich gelegene Parkplätze!
Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere sämtliche Anlieger des Veranstaltungsbereiches, werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.

Auf die Verkehrsbeschränkungen wird hiermit hingewiesen.

Stadt Norden
Der Bürgermeister
-Schmelzle-
Norden, den 27.04.2017

                                                                                                                   



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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