Logo Stadt Münster



Münster,17.12.2001

Rutschfrei durch den Winter
Stadt gibt Infos und Tipps zur Streu- und Räumpflicht

Münster. (SMS) Wann müssen Bürgerinnen und Bürger zu Besen und Schneeschaufel greifen? Diese Frage stellt sich jedes Jahr von neuem wenn es friert und die Wetterdienste Schnee vorhersagen. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster gibt dazu eindeutige Auskunft: Von 7.30 bis 19 Uhr, sonntags und an Feiertagen von 9.30 bis 19 Uhr, müssen Anlieger auf Gehwegen einen Streifen von mindestens einem Meter Breite von Schnee freihalten. Über alle Fragen zur Streu- und Räumpflicht informiert das Faltblatt der Stadt "Rutschfrei durch den Winter".

Treten Schnee- und Eisglätte auf, sind laut Satzung abstumpfende Mittel wie Sand zu streuen. Leider sind Schneeschieber, Schaufel und Granulat noch immer nicht bei allen Privathaushalten die Regel. Das auf den ersten Blick so bequeme Streusalz landet immer noch zu oft auf Münsters Bürgersteigen und über das Schmelzwasser dann auch in den Boden, wo es für Bäume lebensbedrohliche Folgen haben kann.

Grund genug für das Amt für Grünflächen und Naturschutz gemeinsam mit Umweltamt und Abfallwirtschaftsbetrieben (AWM) Aufklärungsarbeit zu leisten. Im Faltblatt ist nachzulesen, welche umwelfreundlichen Alternativen es zum – an den meisten Stellen ohnehin verbotenen – Streusalz gibt. Auszüge aus der Satzung informieren darüber, wer ab wann wieviel zu räumen hat. Tipps aus der Praxis, zum Beispiel zum "Mehrwegsplitt", Informationen zur Räumleistung der AWM und über die Gefahren des Streusalzes und seine Wirkung auf Bäume runden die Informationen ab. Das Infoblatt liegt im Umweltbüro und in der Bürgerberatung aus. Außerdem sind die Faltblätter beim Amt für Grünflächen und Naturschutz, Herwarthstraße 8, zu bekommen.


Herausgeberin:
Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster
Tel. 02 51/4 92-13 00, -13 01, -13 02, Fax 02 51/49 2-77 12
www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de
presse-service.de

© Stadt Münster - Impressum