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Pressemitteilung vom 20.04.2004
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Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
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Europawahl am 13. Juni - Wahlrecht für Unionsbürger
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Iserlohn. Bei der Europawahl haben wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürger zwei Möglichkeiten, ihr aktives Wahlrecht auszuüben: Entweder sie geben ihre Stimme in dem Land ab, in dem sie ihren Wohnsitz haben, oder sie wählen in ihrem Heimatstaat. Fest steht: Sie dürfen ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wo die nichtdeutschen Unionsbürger ihre Stimme für die Europawahl abgeben möchten, müssen sie bis spätestens 23. Mai entscheiden: Möchten sie ihre Stimme hier in Iserlohn ihre Stimme abgeben, so müssen sie bis zu diesem Tag einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Iserlohn, Rathaus I, Schillerplatz 7, 58634 Iserlohn, stellen. Ausnahme: Wer diesen Antrag bereits bei der Europawahl 1999 gestellt hatte, wird automatisch - wenn die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen vorliegen - in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe seines Wahllokales zugeschickt. Sofern diese Unionsbürger dieses Mal nicht in Iserlohn, sondern in ihrem Herkunftsland wählen möchten, müssen sie ebenfalls bis spätestens 23. Mai beim Wahlamt der Stadt Iserlohn schriftlich beantragen, aus dem Iserlohner Wählerverzeichnis gestrichen zu werden. Dieser Antrag würde dann auch für alle künftigen Europawahlen gelten, solange, bis der Unionsbürger wieder einen neuen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellt. Unionsbürger, die bei der letzten Europawahl 1999 in Iserlohn gewählt haben und zwischenzeitlich zunächst ins Ausland verzogen und wieder hierher zurückgekehrt sind, müssen in jedem Fall einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die entsprechenden Antragsformulare gibt’s kostenlos beim Wahlamt im Iserlohner Rathaus oder im Internet zum Herunterladen (pdf-Datei) auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de (Stichwort:Service für Unionsbürger).

Unionsbürger, die die Europa-Abgeordneten Ihres Heimatstaates wählen möchten, sollten sich an die dort zuständigen Wahlbehörden oder an ihre Botschaft oder ihr Konsulat hier in Deutschland wenden.

Für die Europawahl wahlberechtigt ist jeder Deutsche und jeder Unionsbürger, der am Wahltag 

  • achtzehn Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und 
  • weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zum Wahlrecht für alle Unionsbürger - übersetzt in alle Sprachen der 25 Mitgliedsstaaten - gibt es ab sofort kostenlos im Rathaus am Schillerplatz und beim Bürgerservice in Letmathe und in Hennen.



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