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Iserlohn.
In letzter Zeit gehen bei der Stadtverwaltung vermehrt Hinweise auf Standorte des Riesenbärenklau ein. Ihnen wird in jedem Fall sofort nachgegangen, denn die Pflanze, die aufgrund ihrer Dimensionen auch Herkulesstaude genannt wird, ist alles andere als harmlos: Wer ihr zu nahe kommt, riskiert gerade jetzt in der Sommerzeit starke Hautentzündungen, die Blasen oder sogar Narben zur Folge haben. Sobald nämlich die Haut mit den Blättern und insbesondere mit dem Pflanzensaft zum Beispiel beim Mähen, beim Spaziergang oder beim Spielen in Berührung kommt und anschließend dem Sonnenlicht ausgesetzt wird, entstehen stark juckende Hautentzündungen, die Verbrennungen dritten Grades ähneln. Diese heilen meist erst nach Wochen und können Narben und Pigmentierungen hinterlassen. Vorsicht ist also bei dieser sowohl in Gärten zur Zierde verwendeten als auch ausgewilderten Pflanze geboten. Sollte die dickstämmige Staude auf öffentlichen Flächen und Wegen für Passanten oder spielende Kinder gefährlich werden, sorgt die Garten- und Forstabteilung der Iserlohner Stadtbetriebe (isb) für die Beseitigung. (Entsprechende Hinweise werden dort unter Tel. 02371/217-2800 entgegen genommen.) Ansonsten wird der jeweilige Grundstückeigentümer eingeschaltet. In der freien Natur, abseits von öffentlichen Wegen wie zum Beispiel am Lenneufer darf sie schon mal stehen bleiben.
Die ursprünglich aus dem Kauskasus stammende Staude wird bis zu vier Meter hoch. Ihre weißen Blütendolden erreichen bis zu fünfzig Zentimeter Durchmesser. Die Blätter sind zerschlitzt und sehr groß, die untersten Blätter können mit Stiel bis zu drei Metern lang werden. Der Stängel ist hohl, behaart, bis zu zehn Zentimeter dick und am Grund oft rot gefleckt. Bei der Bekämpfung der Pflanze ist es besser, ihr auf mechanischem Wege zu Leibe zu rücken, als die chemische Keule anzuwenden. Dabei sind Schutzkleidung und Schutzbrille wichtige Utensilien. Auch sollte die Pflanze nur bei bedecktem Himmel oder in der Dämmerung entfernt werden. Wird sie trotz aller Vorsicht berührt oder gelangt Pflanzensaft auf die Haut, so ist diese sofort abzuwaschen und abzudunkeln. Die Beseitigung der Pflanze kann je nach Wachstumsstadium auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:
- Abstechen der obersten Wurzelstockschicht im Herbst (spätestens Oktober) oder Frühjahr (spätestens April).
- Mahd der Pflanze zu Beginn bzw. während der Blüte. Nachtreibende Blüten müssen entfernt werden. Dies ist überflüssig, wenn die oberste Wurzelstockschicht nach der Mahd mit einem Spaten entfernt wird.
- Mahd der Pflanze zu Beginn der Fruchtreife. Die Dolden müssen dabei aber unbedingt entsorgt werden, da die Samen nachreifen. Daher gehören die Dolden auch in die Restmülltonne und nicht in den Kompost oder den Grünabfall.
- Pflanzenvernichtungsmittel dürfen nach dem Pflanzenschutzgesetz nur auf Freilandflächen in landwirtschaftlicher, gärtnerischer oder forstlicher Nutzung verwendet werden. Unmittelbar an oberirdischen Gewässern dürfen sie generell nicht angewandt werden.
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