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Pressemitteilung vom 01.09.2004
Platzhalter Rathaus I
Schillerplatz 7
58636 Iserlohn
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Kreisweiter Handwerker-Parkausweis ab sofort erhältlich - Bisherige Iserlohner Parkausweise bleiben gültig
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Iserlohn.

Seit heute gibt es ihn, den kreisweit gültigen Handwerker-Parkausweis. Mit ihm können Handwerker im gesamten Gebiet des Märkischen Kreises

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen und
  • in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Behinderung des fließenden Verkehrs parken.

Da es sich bei dem kreisweiten Parkausweis um ein zusätzliches Serviceangebot handelt, haben Iserlohner Handwerksbetriebe ab sofort also die Wahl zwischen einem kreisweiten und einem nur auf das Iserlohner Stadtgebiet bezogenen Parkausweis.

Die Gebühr für den kreisweiten Parkausweis beträgt 120 Euro. Mit ihm können bis zu fünf Fahrzeuge im Wechsel eingesetzt werden. Jede weitere Genehmigung kostet ebenfalls 120 Euro. Die auf Iserlohn beschränkte Genehmigung kostet 102 Euro, jede weitere 51,10 Euro. Die Genehmigungen gelten jeweils für ein Jahr.

Zuständig für die Parkausweise ist die Abteilung Straßenverkehr im Rathaus am Schillerplatz. Sie stellt ortsansässigen Unternehmen auf Antrag die Genehmigungen aus. Die Anträge können persönlich oder schriftlich ohne besonderen Vordruck gestellt werden. Dabei ist die Gewerbeanmeldung nachzuweisen. Außerdem sind die Kraftfahrzeugscheine der "Handwerker-Fahrzeuge" vorzulegen.



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