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Iserlohn.
Seit Januar 2002 gibt es die Iserlohner Sperrmüllbörse. Am Samstag, 9. Oktober, von 9.00 bis 11.00 Uhr, öffnet sie bereits zum achten Mal auf dem Gelände der Iserlohner Stadtbetriebe an der Corunnastraße 4 ihre Pforten. Dieses Mal gibt es allerdings eine wesentliche Neuerung: Erstmalig veranstalten die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn und das Umweltamt der Stadt Hemer die Sperrmüllbörse gemeinsam! Die gemeinsame Sperrmüllbörse ist zunächst ein Versuch. Ziel ist es, den organisatorischen Aufwand zu verringern und die Zusammenarbeit zwischen den Städten zu fördern.
Damit sind also alle Iserlohner und Hemeraner Bürger eingeladen, nach dem Motto “Gebührenfrei anliefern - kostenlos mitnehmen" noch brauchbaren Hausrat abzugeben oder selbst nach “alten Schätzchen” zu suchen. Am Ablauf der beliebten Sperrmüllbörse hat sich nichts geändert: Anlieferer aus Iserlohn und Hemer können am Freitag, 8. Oktober, von 8.00 bis 18.00 Uhr, mit Schränken, Tischen, Stühlen, Gartenmöbeln, Rasenmähern, Kinderwagen, Fahrrädern, Schlitten und allem, was auch sonst normalerweise als Sperrmüll vor der Haustür abgeholt wird, zu den Iserlohner Stadtbetrieben kommen (nicht Bringhof!). Einzige Bedingung: Gebrauchsfähig müssen die Sachen noch sein! Von der Sperrmüllbörse ausgeschlossen sind zerlegte Möbel (zum Beispiel der dreitürige Kleiderschrank in vielen Einzelteilen), Elektrogroß- und -kleingeräte, Kleinkram wie Geschirr, Kleidung usw. sowie schadstoffhaltige Abfälle.
Am Samstag, 9. Oktober, um 9.00 Uhr öffnet die Börse dann für alle, die Hausrat suchen. Pünktliches Kommen wird empfohlen, denn erfahrungsgemäß haben bereits nach kurzer Zeit die meisten Sachen neue Besitzer gefunden. Alles, was um 11.00 Uhr noch übrig geblieben ist, landet in einem bereitstehenden Müllwagen.
Bei der Stadt Iserlohn stehen Jürgen Fiedler, Tel. 02371/217-2948, und Dirk Lachmuth, Tel. 217-2941, für weitere Informationen zur Verfügung. Ansprechpartner bei der Stadt Hemer sind Edgar Schumacher, Tel. 02372/551-170, und Christian Hermann, Tel. 551-172.
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