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Iserlohn.
“Wer schlägt, muss gehen; das Opfer bleibt in der Wohnung.” Dieser Grundsatz ist verankert im Gewaltschutzgesetz, dass Anfang 2002 ist in Kraft getreten ist.
Um das Gesetz wirkungsvoll in die Praxis umzusetzen, ist es notwendig, eine optimale Vorgehensweise und Vernetzung vor Ort zu erreichen. Aus diesem Grund wurde der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt für den Nordkreis des Märkischen Kreises gebildet, an dem über 20 Fachkräfte aus den Bereichen Polizei, Gerichte, Beratungseinrichtungen, Ämter (Stadtverwaltungen, Gesundheitsämter, etc.) teilnehmen. Das Ziel ist, den Opfern besser, unmittelbar und effektiv zu helfen.
Schwerpunktthema des Treffens am Mittwoch, 3. November, in Iserlohn war der Vortrag von Hans-Werner Haisken, stellvertretender Regierungsdirektor vom Versorgungsamt Soest, über die Versorgung für Gewaltopfer nach dem Opferentschädigungsgesetz. Gerade und auch von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben hier die Möglichkeit, entschädigt zu werden - von Gewalt durch den Beziehungspartner betroffen sind laut Bundesministerium inzwischen erschreckende 25% der in Deutschland lebenden Frauen.
Opfer einer Gewalttat können auf Antrag zum Beispiel folgende Hilfen erhalten: Kuren, finanzielle Entschädigungen, therapeutische und psychologische Behandlungen und vieles mehr. Anträge sind nur über das Versorgungsamt Soest, Heinsbergplatz 13, 59494 Soest zu stellen, Informationen gibt’s bei Herrn Haisken unter Tel. 02921/107288.
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