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Iserlohn.
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 22. Mai laufen im Iserlohner Wahlamt auf Hochtouren. Rund 72.000 Wahlbenachrichtungskarten werden in der kommenden Woche an die wahlberechtigten Iserlohnerinnen und Iserlohner durch die Post zugestellt.
Die Briefwahl ist jedoch erst ab Dienstag, 26. April, möglich. Wegen der abzuwartenden Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Kandidaten der Partei “DIE REPUBLIKANER” zur Landtagswahl, können die Stimmzettel erst nach dem 22. April gedruckt und an die Wahlämter ausgeliefert werden. Die Ausgabe beziehungsweise der Versand von Briefwahlunterlagen ist daher vorher nicht möglich.
Wer Briefwahl beantragen möchte, sollte den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und den Antrag in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, schicken. Die Briefwahlunterlagen werden dann ab dem 26. April zugesandt.
Auch bei dieser Wahl besteht die Möglichkeit, “online” einen Briefwahlantrag zu stellen. Ab der kommenden Woche können Wahlberechtigte im Internet unter “www.iserlohn.de” ihren persönlichen Briefwahlantrag stellen. Für den Antrag per Internet werden die Daten von der Wahlbenachrichtigungskarte benötigt.
Es ist auch möglich, ab 26. April gegen Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses und des ausgefüllten Briefwahlantrages im Briefwahlbüro im Rathaus I, Schillerplatz 7, im zweiten Untergeschoss, Zimmer U-205 (Eingang Lange Straße), innerhalb der Öffnungszeiten zu wählen, und zwar
- montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
- donnerstags durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr und
- freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Briefwahlunterlagen dürfen allerdings nur an den Antragsteller selbst, nicht aber an andere Personen, zum Beispiel Ehepartner oder Eltern und auch nicht an Personen mit Vollmacht, ausgehändigt werden.
Wer bis zum 1. Mai keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt, Tel. 02371/217-1660 und -1661, in Verbindung setzen.
Alle diejenigen, die am Wahlsonntag im Wahllokal ihre Stimme abgeben möchten, weist das Team vom Wahlamt schon jetzt darauf hin, dass sich im Gegensatz zu den vorangegangenen Wahlen einige Wahllokaladressen geändert haben. Die Wähler werden daher gebeten, ihre Wahlbenachrichtigungskarte aufmerksam zu lesen, damit sie am Wahltage nicht vor verschlossenen Türen stehen.
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