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Iserlohn.
Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie die ratenweise Rückzahlung des entstandenen Schadens an die Stadt Iserlohn verhängte jetzt das Amtsgericht Iserlohn gegen eine ehemalige Sozialhilfeempfängerin.
Diese hatte dem städtischen Bereich Soziales bei der Antragstellung zwar ein "offizielles"
Konto benannt, daneben jedoch ein der Behörde nicht bekanntes "Zweitkonto" unterhalten.
Auf diesem Konto wurden erhebliche Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit verbucht.
Der vom Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt aufgedeckte Fall ergab einen Schaden für
die Allgemeinheit von rund 20.000 Euro. Die Leistungen wurden sofort eingestellt.
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