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Pressemitteilung vom 14.02.2006
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Grundsteuern müssen trotz eingereichter Verfassungsbeschwerde bezahlt werden
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Stadt Iserlohn stellt Widersprüche bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurück

Iserlohn. Wie in anderen Stadtverwaltungen auch, gehen derzeit im Iserlohner Rathaus viele Widersprüche von Grundstückseigentümern gegen die Grundsteuerbescheide ein. Durchschnittlich 160 Stück sind es pro Tag. Grund dafür ist eine beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Noch ist nicht entschieden, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde überhaupt annimmt. Wann das geschehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Stadt Iserlohn wartet ebenso gespannt wie die Grundstückseigentümer auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes. Die im Rathaus zuständige Abteilung Kasse und Steuern wird die Bearbeitung der eingelegten Widersprüche bis dahin zurückstellen. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ablehnen, würden die Widersprüche als erledigt betrachtet.

Nicht “zurückgestellt” werden kann dagegen die Zahlung der Grundsteuern. Diese müssen zum jeweiligen Fälligkeitstermin entrichtet werden.

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