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Iserlohn.
Nach der Streichung der Eigenheimzulage durch die Bundesregierung hat das Land Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für die Förderung von Wohneigentum in Eigenheimen und Eigentumswohnungen deutlich verbessert. So wurde zum Beispiel die Einkommensgrenze für einen Arbeitnehmerhaushalt mit vier Personen (zwei Erwachsene und zwei Kinder) von rund 42.000 auf 58.400 Euro Jahresbruttoeinkommen erhöht. Dadurch können viele Familien auch zukünftig eine Förderung beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum in Anspruch nehmen.
Die Förderung erfolgt durch zinslose oder zinsgünstige Baudarlehen, wenn zum betreffenden Haushalt mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person gehört. Weitere Voraussetzungen für eine mögliche Förderung sind unter anderem,
- dass mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen und keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden
- dass Ersterwerber das Objekt noch nicht bezogen haben
- dass bei Erwerb von bestehenden Objekten keine Kaufverträge abgeschlossen wurden.
Für persönliche Beratungen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung der Stadt Iserlohn während der Servicezeiten und nach Terminabsprache im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 002 und 003 (Erdgeschoss), gerne zur Verfügung. Telefonische Auskünfte gibt’s bei Brigitte Schmitz unter der Nummer 02371/217-2553.
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