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Iserlohn.
Einige Wochen vor Ostern werden an vielen Stellen im Iserlohner Stadtgebiet bereits Materialien für Osterfeuer zusammengetragen. Der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten und die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen daher darauf hin, dass seit 1997 Genehmigungen für Osterfeuer nur erteilt werden, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen.
Osterfeuer können nur von Karfreitag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass Mindestabstände zum Beispiel zu bewohnten Gebäuden, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden.
Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Daher sollten Grünabfälle in Privatgärten erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege wie Grünabfallcontainer oder die monatlich stattfindende Grünabfallabfuhr entsorgt werden. Weitere Tipps gibt es bei der Abteilung Natur und Umwelt, Tel. 02371/217-2941 und-2948.
Anträge für Osterfeuer sind schriftlich bis spätestens 31. März mit genauen Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Rathaus, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, einzureichen. Im Schreiben ist auch ein Verantwortlicher zu benennen, der vor Ort angesprochen werden kann. Weitere Informationen erteilt gern Ortrun Davis unter 02371/217-1617.
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