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Pressemitteilung vom 29.06.2006
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Ausgleichszahlung für öffentlich geförderte Wohnungen abgeschafft
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Schon gezahlte Abgaben werden rückerstattet

Iserlohn. Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen brauchen keine Ausgleichszahlungen mehr zu leisten. Die so genannte “Fehlbelegerabgabe” hat der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2006 abgeschafft!

Die Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung der Stadt Iserlohn verschickt zurzeit die entsprechenden Bescheide an die betroffenen Mieter. Besondere Anträge seitens der Mieter sind nicht zu stellen. Die seit Januar gezahlten Ausgleichsabgaben werden ihnen durch Rücküberweisung erstattet. Allerdings sollten bestehende Daueraufträge schnellstens aufgelöst werden.

Mieterinnen und Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung, deren Familien- und Einkommensverhältnisse im Jahr 2005 überprüft wurden, erhalten, soweit nicht bereits geschehen, keine gesonderten Bescheide mehr.

Ansprechpartnerinnen für Rückfragen und weitere Informationen sind im Iserlohner Rathaus Katrin Schaaf, Tel. 02371/217-2583, und Brigitte Meyer, Tel. 217-2585.

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