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Pressemitteilung vom 14.07.2006
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Hundehaufen müssen entsorgt werden - Verstoß kostet 30 Euro
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Iserlohn. Jeder Hund muss regelmäßig ins Freie, nicht nur um seinem Bewegungsdrang nachzukommen, vor allem auch, um sein “Geschäft” zu verrichten. Aber gerade diese Hinterlassenschaften der lieben Vierbeiner sind es, die leider immer wieder zum großen Ärgernis werden, denn so manch einer hat sich schon über unangenehme "Fehltritte" geärgert. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Hunde zum Verrichten ihrer Notdurft in den Rinnstein geführt werden müssen. Halter und Begleiter von Hunden sind dafür verantwortlich, dass ihre treuen Freunde Grünflächen, Anpflanzungen, Friedhöfe sowie Sport- und Spielplätze nicht beschmutzen. Passiert es dennoch, sind Beschmutzungen unverzüglich zu beseitigen. So steht es in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Iserlohn.

Wer gegen diese Vorschrift verstößt und vom Außendienst des Ordnungsamtes erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von dreißig Euro rechnen. Darauf weisen zudem Schilder hin, die die Stadt Iserlohn an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes aufstellt, so zum Beispiel am Fritz-Kühn-Platz. Bei wiederholtem Verstoß kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Das Bußgeld kann dann bis fünfhundert Euro betragen.

Aber wohin mit der "Hinterlassenschaft"? Im Bereich der Fußgängerzone müssen Hundehalter ein Schippchen und einen Plastikbeutel oder ähnlich geeignetes Gerät dabeihaben, mit denen sie den Hundekot sofort beseitigen müssen. Für die Entsorgung sind im Stadtgebiet und in den Stadtteilen ausreichend Abfallbehälter angebracht (zum Beispiel an Bushaltestellen), die von den Stadtbetrieben regelmäßig entleert werden. Ansonsten kann der Hundekot über die eigene Restmülltonne entsorgt werden.

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