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Iserlohn.
Seit Anfang Oktober sind alle Maßnahmen, um die Obere Mühle im Abschnitt zwischen Hardtstraße und Industriestraße in die städtische Parkraumbewirtschaftung einzubeziehen, abgeschlossen. Die erforderlichen Verkehrszeichen und die Parkscheinautomaten sind aufgestellt und in Betrieb.
Bisher wurde die Obere Mühle nur vereinzelt kontrolliert. Das soll sich jetzt ändern: Ab 2. November werden die Politessen das Einhalten der geltenden Parkvorschriften im Rahmen des üblichen Dienstplanes überwachen.
Was gilt in diesem Bereich? Beim Parken in der Oberen Mühle muss jetzt ein Parkschein gezogen werden. Die Höchstparkdauer beträgt drei Stunden. Gebührenpflichtig sind die Zeiten von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Samstag von 9.00 bis 11.00 Uhr. Für die erste halbe Stunde kann nach Betätigen der so genannten Brötchentaste kostenlos ein Parkschein gezogen werden. Für jede weitere halbe Stunde beträgt die Parkgebühr dann fünfzig Cent. Außerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten kann kostenlos geparkt werden.
Für die Bewohner der Oberen Mühle ist das Parken auch während der gebührenpflichtigen Zeiten kostenlos, wenn sie im Besitz eines Bewohnerparkausweises mit der Nr. 3 sind. Den Ausweis gibt es beim Bereich Straßenverkehr im Rathaus am Schillerplatz. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller in der Oberen Mühle amtlich gemeldet ist und das Fahrzeug, für das ein Bewohnerparkausweis beantragt wird, auf die Adresse des Halters zugelassen ist. Der Parkausweis kann für ein, zwei oder drei Jahre ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 25,50 Euro für ein Jahr, 46 Euro für zwei Jahre und 61 Euro für drei Jahre. Beim Beantragen des Parkausweises müssen der Fahrzeugschein bzw. die neuerdings geltende Zulassungsbescheinigung Teil I und der Personalausweis vorgelegt werden.
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