Gemäßigte Gebührenerhöhungen für 2007
Iserlohn.
In den nächsten Tagen verschickt der Bereich Steuern und Abgaben der Stadt Iserlohn rund 31.500 Grundbesitzabgaben-Bescheide. Mit diesen Bescheiden werden alljährlich die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung, Entwässerung und Straßenreinigung festgesetzt.
Zur Information der Grundstückseigentümer und zur Erläuterung der Gebührenbescheide ist wieder ein Schreiben des Finanzdezernenten beigefügt. Es enthält Erläuterungen zu den einzelnen Abgabenarten und insbesondere zu den erforderlichen Gebührenerhöhungen, die der Rat der Stadt Iserlohn am 19. Dezember 2006 beschlossen hat.
Danach gelten bei der Müllabfuhr jetzt folgende neuen Gebühren:
- 106 Euro für den 60 l-Behälter,
- 139 Euro für 80 l,
- 206 Euro für 120 l,
- 410 Euro für 240 l,
- 616 Euro für 360 l,
- 2673 Euro für 770 l,
- 3753 Euro für 1.100 l,
- 8554 Euro für 2.500 l,
- 17.017 Euro für 5.000 l.
Trotz leichter Erhöhungen um zirka 2,3 Prozent sind die Müllabfuhr-Gebühren im Vergleich zu den benachbarten Städten und Gemeinden - auch außerhalb des Gebietes des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung - immer noch günstig.
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert. Beim Winterdienst gibt es Erhöhungen um dreißig Cent je Frontmeter in der Route A und vierungzwanzig Cent je Frontmeter in der Route B.
Um 3,16 Prozent steigen die Abwassergebühren beim Schmutzwasser und 6,8 Prozent beim Niederschlagswasser (Ruhrverbandsmitglieder 4,17 Prozent bzw. 8,11 Prozent). Auch hier sind die Gebühren weiterhin vergleichsweise günstig.
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