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Pressemitteilung vom 31.01.2007
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Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen - Qualitätsstandards einhalten
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Iserlohn. Das Baurecht des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass im Erdreich verlegte Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen sind. Grundstückseigentümer von Wohnhäusern müssen diese Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchführen lassen. Bei Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 verlegt wurden und die sich in einer Wasserschutzzone befinden, lief die Frist bereits am 31.12.2005 ab.

Nachweise über Dichtheitsprüfungen sind auf Verlangen der Stadtverwaltung vorzulegen. Sie können nur akzeptiert werden, wenn sie einen ausreichenden Qualitätsstandard erfüllen. Um diesen Qualitätsstandard zu garantieren, führt die Stadt Iserlohn gemeinsam mit den anderen Städten des Nordkreises Balve, Hemer und Menden ein Zulassungsverfahren für Fachunternehmen für Dichtheitsprüfungen durch. Die Firmen, die über eine Zulassung einer der vier Städte verfügen, haben sich verpflichtet, den geforderten Qualitätsstandard einzuhalten.

Grundstückseigentümer sollten daher bei entsprechenden Angeboten von Fachfirmen vor der Auftragsvergabe sicher sein, dass die Dichtheitsprüfung auch dem geforderten Qualitätsstandard entspricht und sich nicht zu einer übereilten Auftragserteilung drängen lassen.

Für Fragen und weitere Informationen zu diesem Thema steht Joachim Reiß von der Abteilung Stadtentwässerung im Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Telefon 02371/217-2758, E-Mail: stadtentwaesserung@iserlohn.de gern zur Verfügung.

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