Iserlohn.
Nachdem das Forstamt Lüdenscheid unmittelbar nach “Kyrill” ein absolutes Waldbetretungsverbot verhängt hatte, sind jetzt einige Wege für Waldbesucher - auch in Iserlohn - wieder freigegeben. Per Ordnungsbehördlicher Verordnung hat das Forstamt Lüdenscheid bis auf Weiteres festgelegt, dass freigeräumte Waldwege sowie gekennzeichnete Umleitungen von Wanderwegen zum Zweck der Erholung betreten werden dürfen. Aber auf allen freigegebenen Wegen gilt: Wer diese Wege aufsucht, handelt auf eigene Gefahr. Nicht betreten werden dürfen weiterhin der Wald selbst und die noch nicht freigeräumten Waldwege. Wer zuwiderhandelt, kann sich ein Bußgeld einhandeln.
In Iserlohn sind einige Wege im Stadtwald und im Waldgebiet am Seilersee wieder für Spaziergänger offen. Die Abteilung Garten und Forst der Iserlohner Stadtbetriebe hat Informationsblätter mit Kartenausschnitten erstellt, auf denen diese Wege ausgewiesen sind.
Die Informationsblätter sind erhältlich bei der Stadtinformation am Theodor-Heuss-Ring 24, im Foyer des Rathauses am Schillerplatz und bei den Iserlohner Stadtbetrieben an der Corunnastraße 4. Sie können zudem von der Homepage der Stadt unter www.iserlohn.de heruntergeladen werden.
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