Iserlohn.
"Können wir Ostersonntag Blumen und Brötchen kaufen?" - Diese Frage ist am heutigen Gründonnerstag dem Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten nicht nur einmal gestellt worden. Aus diesem Grunde weist die Stadt Iserlohn auf die aktuelle Rechtslage hin: Das neue Ladenöffnungsgesetz NRW lässt einen Verkauf am Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie am ersten Weihnachtstag nicht mehr zu. Floristen und Bäckereien, die bislang immer jeweils am ersten Feiertag öffnen durften, müssen an diesem Tag jetzt geschlossen bleiben.
Frische Brötchen und Blumen gibt’s ab sofort am zweiten Feiertag, also auch am kommenden Ostermontag. Dann dürfen Bäcker und Floristen für fünf Stunden ihre Geschäfte öffnen.
|