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Pressemitteilung vom 16.04.2007
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Neuer Gebührenmaßstab bei Oberflächenentwässerung - Stadt schreibt Grundstückseigentümer an
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Iserlohn. Die Stadt Iserlohn führt einen neuen Gebührenmaßstab für die Oberflächenentwässerung ein. Dazu werden alle Grundstückseigentümer angeschrieben. Die Umstellung des Gebührenmaßstabes ist durch folgenden Sachverhalt notwendig geworden:

Mit den Entwässerungsgebühren deckt die Stadt Iserlohn ihre Unterhaltungs- und Betriebskosten für das Kanalnetz (einsammeln und transportieren der häuslichen und gewerblichen Abwässer) sowie die Behandlungskosten in den Kläranlagen des Ruhrverbandes und die Abwasserabgaben des Landes NRW ab. Bisher werden in Iserlohn gesplittete Gebühren für die Schmutzwasser- und die Oberflächenwasserentsorgung und -behandlung erhoben. Das Schmutzwasser (SW) wird über den Frischwassermaßstab (für 1 m³ Frischwasserbezug wird auch 1 m³ SW unterstellt) und das Oberflächenwasser über die bebaute Fläche (Anzahl der m² Dachflächen) veranlagt. Diese Gebührensplittung, die zu einer gerechteren Gebührenveranlagung führt als nur der reine andernorts übliche Frischwassermaßstab, ist in Iserlohn bereits in den 70er Jahren eingeführt worden.

In fast allen anderen Kommunen des Landes hat es jedoch in der Vergangenheit nur die Veranlagung nach dem Frischwassermaßstab gegeben. Die Verwaltungsgerichte des Landes und letztlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster haben in ihren Urteilen diesem Umstand Rechnung getragen, indem nur noch gesplittete Maßstäbe als rechtssicher eingestuft werden. Leider wird auch der Oberflächenmaßstab “bebaute Fläche” (wie er bisher in Iserlohn angewandt wird) vom OVG nicht mehr als ein geeigneter Maßstab angesehen. Als geeignet im Sinne des OVG gilt nunmehr die “befestigte Fläche”, die neben den Dachflächen alle “versiegelten Flächen”, die in das Kanalnetz entwässern, umfasst.

Für die Stadt Iserlohn ist mit der Umstellung auf den neuen Maßstab keine Erhöhung der Gesamtkosten für die Oberflächenentwässerung verbunden. Allerdings bedeutet die Umstellung des Gebührenmaßstabes, dass auch im Iserlohner Stadtgebiet zunächst alle befestigten Flächen mit erheblichem Aufwand ermittelt werden mussten.

Dazu wurde das gesamte Stadtgebiet im März 2005 aus der Luft fotografiert. Die Bilder wurden ausgewertet, digitalisiert und dann in mehreren Schritten auf die Stadtgrundkarte übertragen. Anschließend mussten die Daten mit der Grundbesitzabgabendatei verknüpft und abgestimmt werden. Leider passte das nicht immer überein, sodass ein erheblicher manueller Abstimmungsaufwand notwendig war. Doch auch hier war nicht in allen Fällen eine eindeutige Klärung möglich. Daher können in Einzelfällen Abweichungen zu den tatsächlichen Gegebenheiten auftreten.

Alle befestigten Flächen konnten auf diese Weise erfasst werden. Allerdings kann bei der Auswertung nicht erkannt werden, ob eine Fläche in den Kanal entwässert oder nicht. Das muss nicht unbedingt über einen direkten Anschluss an den Kanal erfolgen. Auch so genannte indirekte Einleitungen von Flächen (z. B. Garagenzufahrten), die über entsprechendes Gefälle auf Straßen und dann über Straßeneinläufe in den Kanal entwässern, sind gebührenpflichtige Einleitungen.

Die von der Stadt Iserlohn ermittelten Daten für alle Grundstücke sind auf Kartenausschnitten grafisch dargestellt worden. Alle befestigten Flächen sind jeweils in einer Tabelle aufgelistet. Diese Unterlagen werden in den nächsten Tagen allen Grundstückseigentümern zugeschickt, die dann gebeten werden, die Daten zu prüfen und falls notwendig den Erhebungsbogen zu korrigieren. Auf jeden Fall müssen die Erhebungsbögen, ob korrigiert oder nicht, unterschrieben bis zum 1. Juni 2007 an die Stadt zurückgeschickt werden. Ein Freiumschlag ist jeweils beigefügt.

Erfolgt keine Rücksendung, werden die von der Stadt ermittelten Daten im nächsten Grundbesitzabgabenbescheid berücksichtigt.

Nähere Erläuterungen sind in den Unterlagen enthalten. Für Rückfragen hat die Stadt eine Hotline eingerichtet. Dort stehen innerhalb der Servicezeiten der Stadtverwaltung Mitarbeiter unter den Telefonnummern 02371 / 217-1520 und 217-1521 für Fragen und Beratung gerne zur Verfügung.



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