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Iserlohn.
"Minijob - Da ist mehr für Sie drin!", so lautet der Titel der soeben erschienenen Broschüre der Gleichstellungsstelle der Stadt Iserlohn. Sie liegt ab sofort im Rathaus und weiteren städtischen Einrichtungen kostenlos aus.
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar gesetzlich festgelegt: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen dies. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beziehungsweise eines Minijobs ist kein sachlicher Grund, sodass alle arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften auch hier anzuwenden sind.
Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist.
Die Broschüre informiert über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie über viele Rechte, von denen die Meisten glauben, dass sie ihnen nicht zustehen. Dazu gehören zum Beispiel tarifliche Bezahlung, Feiertagsvergütung, Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und gesetzliche Unfallversicherung.
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