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Iserlohn.
Offiziell besiegelt ist jetzt die Zusammenarbeit zwischen der Iserlohner Kinder- und Jugendbücherei und der Grundschule Bleichstraße. Gestern wurde der Kooperationsvertrag unterschrieben. Es ist der erste Vertrag dieser Art, den die Bücherei abgeschlossen hat. Weitere Vereinbarungen mit anderen Schulen sollen folgen.
Natürlich hat in der Stadtbücherei Iserlohn die Zusammenarbeit mit Schulen schon immer eine ganz hohe Priorität gehabt. Schon immer gab es regelmäßig Klassenführungen und gemeinsame Veranstaltungen, schon immer bot die Bücherei Medienboxen an oder stellte diese zusammen.
Doch früher war die Zusammenarbeit oftmals abhängig von der Initiative einzelner Personen, von persönlichen Bekanntschaften oder speziellen Lerninhalten. Durch den Kooperationsvertrag soll eine systematische und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwischen Bücherei und Schule, die über das Engagement Einzelner hinausgeht, entstehen.
Schließlich ist es ein gemeinsames Ziel von Bibliotheken und Schulen, die Lese-, Informations- und Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu steigern. Dabei ergänzen sich Bibliothek und Schule in idealer Weise:
- Lehrerinnen und Lehrer verfügen über das pädagogische Know-How des Lehrens und Lernens
- Bibliothekarinnen und Bibliothekare kennen sich aus, wenn es um die Auswahl und Erschließung von Medien, um Leseförderung und die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz geht
Konkret sind im Kooperationsvertrag zwischen der Kinder- und Jugendbücherei und der Grundschule Bleichstraße folgende Vereinbarungen festgelegt:
- Schulbesuch "Lesekänguru" / Vorleseaktion in der Schule im 2. Schuljahr
- Klassenführungen in der Stadtbücherei im 2. und 4. Schuljahr
- Zusammenstellen / Einsatz von Medienboxen
- Einführung in die Bücherei für neue Lehrerinnen und Lehrer
- Im Leseparadies der Schule Kennzeichnung der auch in der Bücherei vorhandenen Bücher. Möglichkeit für die Kinder, vorhandene Bücher telefonisch in der Stadtbücherei zurücklegen zu lassen
Die Laufzeit dieses ersten Kooperationsvertrages zwischen Bücherei und einer Schule beträgt zunächst zwei Jahre.
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