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Pressemitteilung vom 22.06.2007
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Städtische Fahnder erneut erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit
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Iserlohn. Weitere Erfolge im Kampf gegen die Schwarzarbeit konnte der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn verbuchen.
Aufgrund einer Anzeige aus der Bevölkerung wurde ermittelt, dass ein Osteuropäer, der in Iserlohn gemeldet war, seit dem Jahr 2002 Arbeitslosengeld II bezogen hat, obwohl er überwiegend im Ausland gelebt hat. Nachgewiesen wurde dem Hilfeempfänger der Aufenthaltsort durch Kontounterlagen, aus denen laufend Barabhebungen in Osteuropa zu erkennen waren. Mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss nahmen die städtischen Fahnder eine Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten vor und sicherten weitere belastende Unterlagen.
Die nachfolgenden Berechnungen ergaben einen Schaden für die Allgemeinheit in Höhe von rund 28.000 Euro. Im Beschwerdeverfahren verurteilte das Landgericht Hagen den Hilfeempfänger wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen müssen natürlich erstattet werden.

In einem weiteren Fall wurde der Anzeige eines Iserlohner Handwerksbetriebes wegen Schwarzarbeit auf einer innerstädtischen Baustelle nachgegangen. Bei einer umgehenden Baustellenkontrolle stellte sich schnell heraus, dass die Anzeige berechtigt war: Ein süddeutscher Unternehmer hatte sieben auswärtige Subunternehmer mit gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks beauftragt, obwohl diese weder ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hatten, noch bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen waren. Gegen den Generalunternehmer wurde ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro rechtskräftig verhängt.

Neben den beiden beschriebenen Fällen gingen den städtischen Fahndern noch zahlreiche weitere größere und kleinere “Fische ins Netz”. Insgesamt konnte im ersten Halbjahr 2007 ein finanzieller Erfolg von rund 250.000 Euro verbucht werden. Dieser errechnet sich aus den Schadenersatzleistungen der Hilfeempfänger und den bei den Leistungsträgern wegfallenden Zahlungen.
Darüber hinaus wurden Bußgelder im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung von rund 350.000 Euro verhängt.
Diese enormen Zahlen zeigen, dass nicht nur die legale Wirtschaft zurzeit eine deutliche Konjunkturbelebung erfährt.



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