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Pressemitteilung vom 02.08.2007
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Jugendschutzkontrollen beim Schützenfest Sümmern
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Iserlohn. Eine Aufgabe des städtischen Ordnungsamtes ist, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zum Beispiel auf Volksfesten, bei Tanzveranstaltungen oder in Gaststätten zu überwachen. Am vergangenen Wochenende kontrollierten daher Ordnungsamtsmitarbeiter unterstützt durch die Polizei in der Nacht vom Samstag auf Sonntag beim Schützenfest in Sümmern. Ziel war es, Minderjährige, die sich nach Mitternacht ohne erwachsene Begleitung auf dem Festgelände aufhielten, in die Obhut ihrer Eltern zu bringen.

Den Einlass zum Gelände überwachte ein privater Sicherheitsdienst, wodurch bereits zahlreiche Jugendliche, die nach Mitternacht noch feiern wollten, "abgefangen" und kontrolliert werden konnten. Einige hatten eine Bescheinigung ihrer Eltern dabei, wonach sie in Begleitung eines volljährigen Freundes oder Bekannten das Schützenfest auch über die gesetzlich festgelegte Zeit von 24.00 Uhr hinaus besuchen durften. In Zweifelsfällen fragten die Ordnungsamtsmitarbeiter kurz bei den Eltern nach.

Eine Jugendliche wurde dabei erwischt, als sie sich eine entsprechende elterliche Bescheinigung selbst “ausstellen” wollte. Nach Rücksprache mit ihren Erziehungsberechtigten wurde sie in Begleitung ihres volljährigen Freundes auf den Heimweg geschickt.

Gegen 1.30 Uhr beobachteten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zwei dreizehn- und vierzehnjährige Mädchen, die sich über einen Zaun Zugang zum Festgelände verschaffen wollten. Die beiden Freundinnen wurden umgehend nach Hause gebracht und ihre Personalien dem Jugendamt zugeleitet.

Der Einsatz beim Schützenfest zeigt, dass Jugendschutzkontrollen notwendig sind. Das Ordnungsamt wird auch zukünftig öffentliche Veranstaltungen entsprechend überwachen. Die städtischen Kontrolleure kommen in ziviler Kleidung. Auf die normalerweise üblichen “Dienst-Uniformen" wird bewusst verzichtet, damit sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unaufällig “unter das Volk mischen” können. Kontrollen in Zivilkleidung sind nachweisbar effizienter.

Allen Eltern, die ihren minderjährigen Sprösslingen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder den Diskothekenbesuch auch nach der gesetzlich erlaubten Uhrzeit ermöglichen wollen, rät das Ordnungsamt, ihnen eine so genannte “Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz” mitzugeben. Damit wird einer volljährigen Begleitperson für einen festlegten Zeitraum die Erziehungsverantwortung übertragen. Entsprechende Vordrucke können ab sofort auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de / Stichwort “Rathaus online - Formulare - Gesetze” heruntergeladen werden.

Für Fragen und Informationen zum Thema Jugendschutz stehen Angelika Hornberg, Telefon 02371/217-1610, Roland Ihlbrock, 217-1031, und Michael Goldhahn, 217-1613, vom städtischen Ordnungsamt gern zur Verfügung.



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