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Iserlohn.
Der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis einschließlich 31. Juli 2008 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2008 schulpflichtig werden und im Oktober 2007 für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 31. Juli 2008 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
Die Erziehungsberechtigten werden in Kürze schriftlich über den Weg der Anmeldung informiert. Grundsätzlich können Eltern ihre Kinder im Rahmen der Aufnahmekapazität für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden; hierzu gehört auch die katholische Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule.
Die einmal getroffene Wahl der Schule gilt grundsätzlich für die gesamte Grundschulzeit, ein Wechsel innerhalb dieser Zeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten alle Iserlohner Grundschulen den Eltern ausdrücklich an, sich vor Ort in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren. Dies geschieht zum Teil an besonderen Informationstagen oder in Einzelgesprächen. Interessierte Eltern können sich direkt mit den Schulleiterinnen und Schulleitern in Verbindung setzen.
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